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BGBl II 94/2020

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

94. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Einstellung des Schienenverkehrs zu Italien aufgrund des Ausbruches von SARS-CoV-2

94. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung über die Einstellung des Schienenverkehrs zu Italien aufgrund des Ausbruches von SARS-CoV-2 geändert wird

Gemäß § 25 Epidemiegesetz 1950, BGBl. Nr. 186/1950, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 37/2018, und die Bundesministeriengesetz-Novelle 2020, BGBl. I Nr. 8/2020, wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die Einstellung des Schienenverkehrs zu Italien aufgrund des Ausbruches von SARS-CoV-2, BGBl. II Nr. 86/2020, wird wie folgt geändert:

1. Der Titel lautet:

„Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die Einstellung des Schienenverkehrs zu Italien, der Schweiz und Liechtenstein aufgrund des Ausbruchs von SARS-CoV-2“

2. Der Wortlaut des bisherigen § 1 wird zu § 1 Abs. 1 und es wird folgender Abs. 2 angefügt:

„(2) Der Schienenverkehr aus der Schweiz und Liechtenstein wird eingestellt.“

3. § 2 lautet:

§ 2. Diese Verordnung gilt nicht für den Güterverkehr und für Züge ohne kommerziellen Halt in Österreich oder Liechtenstein.“

4. Der bisherige Wortlaut des § 3 wird zu § 3 Abs. 1 und es wird folgender Abs. 2 angefügt:

„(2) Die Änderung des Titels, § 1 Abs. 2 und § 2 tritt mit Ablauf des 15. März 2020 in Kraft.“

Anschober

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