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BGBl II 625/2020

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

625. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 besondere Vorkehrungen in Strafsachen getroffen werden

625. Verordnung der Bundesministerin für Justiz, mit der die Verordnung, mit der zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 besondere Vorkehrungen in Strafsachen getroffen werden, geändert wird

Aufgrund von § 9 des Bundesgesetzes betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz (1. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz - 1. COVID-19-JuBG), BGBl. I Nr. 16/2020, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 58/2020, wird verordnet:

Die Verordnung der Bundesministerin für Justiz, mit der zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 besondere Vorkehrungen in Strafsachen getroffen werden, BGBl. II Nr. 113/2020, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 603/2020, wird wie folgt geändert:

1. In § 5 Abs. 1 wird die Wendung „13. Dezember 2020“ durch die Wendung „24. Jänner 2021“ ersetzt.

2. In § 8 wird nach Abs. 9 folgender Abs. 10 angefügt:

„(10) § 5 Abs. 1 in der Fassung BGBl. II Nr. 625/2020 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“

Zadic

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