621. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung über das Landeverbot für Luftfahrzeuge aus dem Vereinigten Königreich geändert wird
Auf Grund § 25 Epidemiegesetz 1950, BGBl. Nr. 186/1950, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 136/2020, wird verordnet:
Die Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über das Landeverbot für Luftfahrzeuge aus dem Vereinigten Königreich, BGBl. II Nr. 581/2020, wird wie folgt geändert:
1. Der Titel lautet:
„Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über das Landeverbot für Luftfahrzeuge aus dem Vereinigten Königreich und Südafrika“
2. § 1 lautet:
„§ 1. Den der Beförderung von Personen dienenden Luftfahrzeugen, die aus folgenden Regionen oder Ländern abfliegen, ist die Landung in Österreich untersagt:
- 1. Vereinigtes Königreich,
- 2. Südafrika.“
3. Der bisherige Text des § 3 erhält die Absaztbezeichung (1) und die Wortfolge „1. Jänner 2021“ wird durch die Wortfolge „10. Jänner 2021“ ersetzt; folgender Abs. 2 wird angefügt:
„(2) Die Änderung des Titels, § 1 und die Änderung in § 3 Abs. 1 treten mit Ablauf des 29. Dezember 2020 in Kraft.“
Anschober
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