615. Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur branchenbezogenen Einordnung eines Betriebes als Dienstleistungsbetrieb (Dienstleistungsbetriebe-Verordnung)
Auf Grund des § 17 Abs. 3a Z 5 des Einkommensteuergesetzes 1988 - EStG 1988, BGBl Nr. 400, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 99/2020, wird verordnet:
§ 1. (1) Der für einen Dienstleistungsbetrieb vorgesehene Pauschalsatz von 20% ist anzuwenden, wenn der Betrieb einer der folgenden Branchen mit der jeweils zugehörigen Branchenkennzahl zuzuordnen ist:
Branche | Branchenkennzahl |
Dienstleistungen im Bereich freiberuflicher und wissenschaftlicher Tätigkeiten | |
Rechtsberatung | 691 |
Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung; Buchführung | 692 |
Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben | 701 |
Public-Relations- und Unternehmensberatung | 702 |
Arzt- und Zahnarztpraxen | 862 |
Dienstleistungen im Gesundheitswesen, anderweitig nicht genannt | 869 |
Architektur- und Ingenieurbüros | 711 |
Technische, physikalische und chemische Untersuchung | 712 |
Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin | 721 |
Werbung | 731 |
Markt- und Meinungsforschung | 732 |
Forschung und Entwicklung im Bereich Rechts-, Wirtschafts-, Sozial-, Sprach-, Kultur- und Kunstwissenschaften | 722 |
Fotografie und Fotolabors | 742 |
Übersetzen und Dolmetschen | 743 |
Veterinärwesen | 750 |
Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten, anderweitig nicht genannt | 749 |
Dienstleistungen in Kunst, Unterhaltung, Sport und Erholung | |
Ateliers für Textil-, Schmuck-, Grafik- u. ä. Design | 741 |
Kreative, künstlerische und unterhaltende Tätigkeiten | 900 |
Erbringung von Dienstleistungen des Sports | 931 |
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Unterhaltung und der Erholung | 932 |
Dienstleistungen im Bereich der gewerblichen Vermietung, Beherbergung und Verpflegung | |
Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen | 682 |
Vermittlung und Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte | 683 |
Leasing von nichtfinanziellen immateriellen Vermögensgegenständen (ohne Copyrights) | 774 |
Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnologie und Technik | |
Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie | 620 |
Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten; Webportale | 631 |
Erbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen | 639 |
Dienstleistungen im Bereich des Tourismus und Veranstaltungswesens | |
Erbringung von Reservierungsdienstleistungen | 799 |
Dienstleistung in der Vermittlung und Arbeitskräfteüberlassung | |
Handelsvermittlung | 461 |
Vermittlung von Arbeitskräften | 781 |
Befristete Überlassung von Arbeitskräften | 782 |
Sonstige Überlassung von Arbeitskräften | 783 |
Dienstleistungen im Bereich der Beaufsichtigung, Reinigung, für private Haushalte und Ähnliches | |
Hausmeisterdienste | 811 |
Reinigung von Gebäuden, Straßen und Verkehrsmitteln | 812 |
Sekretariats- und Schreibdienste, Copy-Shops | 821 |
Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen | 829 |
Erbringung von sonstigen überwiegend persönlichen Dienstleistungen | 960 |
Private Haushalte mit Hauspersonal | 970 |
Erbringungen von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt | 982 |
Dienstleistungen im Bereich des Unterrichts, Vortragstätigkeit | |
Unterricht (außerhalb Schulen und Kindergärten) | 855 |
Erbringung von Dienstleistungen für den Unterricht | 856 |
Dienstleistungen im sozialen Bereich | |
Soziale Betreuung älterer Menschen und Behinderter | 881 |
Sonstiges Sozialwesen (ohne Heime) | 889 |
Dienstleistungen im Bereich der Installation, für die Landwirtschaft, den Bergbau und die Gewinnung von Steinen und Erden | |
Installation von Maschinen und Ausrüstungen (anderweitig nicht genannt) | 332 |
Erbringung von gewerblichen Dienstleistungen für die Forstwirtschaft und Holzeinschlag | 024 |
Erbringung von Dienstleistungen für die Gewinnung von Erdöl und Erdgas | 091 |
Erbringung von Dienstleistungen für den sonstigen Bergbau und die Gewinnung von Steinen und Erden | 099 |
(2) Die in Abs. 1 genannten Branchenkennzahlen entsprechen den ersten drei Ziffern (mit führender Null) der ÖNACE 2008, das ist die österreichische Version der europäischen Wirtschaftstätigkeitenklassifikation (NACE).
§ 2. Bei Inanspruchnahme der Pauschalierung für einen Dienstleistungsbetrieb ist in der Abgabenerklärung die für den Betrieb maßgebende Branchenkennzahl gemäß § 1 Abs. 1 anzuführen.
§ 3. Bei einem Betrieb, der branchenbezogen nicht ausschließlich dem § 1 zuzuordnen ist, muss aus den Aufzeichnungen klar erkennbar sein, welche Betriebseinnahmen auf Tätigkeiten entfallen, für die branchenbezogen der Pauschalsatz von 20% maßgeblich ist und welche Betriebseinnahmen auf Tätigkeiten entfallen, für die branchenbezogen der Pauschalsatz von 45% maßgeblich ist. Für die Anwendung des einheitlichen Pauschalsatzes von 20% oder 45% ist die Tätigkeit maßgeblich, aus der die höheren Betriebseinnahmen stammen.
§ 4. Diese Verordnung ist erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2020 anzuwenden.
Blümel
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