581. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über das Landeverbot für Luftfahrzeuge aus dem Vereinigten Königreich
Gemäß § 25 Epidemiegesetz 1950, BGBl. Nr. 186/1950, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 136/2020, wird verordnet:
§ 1. Den der Beförderung von Personen dienenden Luftfahrzeugen, die aus dem Vereinigten Königreich abfliegen, ist die Landung in Österreich untersagt.
§ 2. Diese Verordnung gilt nicht für Flüge im Interesse der Republik und für Frachtflüge, Einsatzflüge, Ambulanz-/Rettungsflüge, Repatriierungsflüge oder Überstellungsflüge sowie Flüge zum Transport von Saisonarbeitskräften im Wirtschaftszweig Land- und Forstwirtschaft sowie Pflege- und Gesundheitspersonal unter Einhaltung der Vorgaben der COVID-19-EinreiseV, BGBl. II Nr. 445/2020, in der jeweils geltenden Fassung.
§ 3. Diese Verordnung tritt mit 22. Dezember 2020 in Kraft und mit Ablauf des 1. Jänner 2021 außer Kraft.
Anschober
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