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BGBl II 404/2020

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

404. Verordnung: Änderung der Konsularverordnung

404. Verordnung des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten, mit der die Konsularverordnung geändert wird

Auf Grund der §§ 4 Abs. 1 und 5 Abs. 3 des Konsulargesetzes, BGBl. I Nr. 40/2019, wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres über die Wahrnehmung konsularischer Aufgaben durch die österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland (Konsularverordnung - KonsV), BGBl. II Nr. 327/2019, wird wie folgt geändert:

1. Der Titel lautet:

„Verordnung des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten über die Wahrnehmung konsularischer Aufgaben durch die österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland (Konsularverordnung - KonsV)“

2. Dem Text des § 3 wird die Absatzbezeichnung „(1)“ vorangestellt. Folgender neuer Abs. 2 wird angefügt:

„(2) Die Anlagen 1 und 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 404/2020 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.“

3. Die geltenden Anlagen 1 und 2 werden durch die dem Anhang zu dieser Verordnung zu entnehmenden Anlagen ersetzt.

Anlage 1

Anlage 1 

Anlage 2

Anlage 2 

Schallenberg

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