404. Verordnung des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten, mit der die Konsularverordnung geändert wird
Auf Grund der §§ 4 Abs. 1 und 5 Abs. 3 des Konsulargesetzes, BGBl. I Nr. 40/2019, wird verordnet:
Die Verordnung des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres über die Wahrnehmung konsularischer Aufgaben durch die österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland (Konsularverordnung - KonsV), BGBl. II Nr. 327/2019, wird wie folgt geändert:
1. Der Titel lautet:
„Verordnung des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten über die Wahrnehmung konsularischer Aufgaben durch die österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland (Konsularverordnung - KonsV)“
2. Dem Text des § 3 wird die Absatzbezeichnung „(1)“ vorangestellt. Folgender neuer Abs. 2 wird angefügt:
„(2) Die Anlagen 1 und 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 404/2020 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.“
3. Die geltenden Anlagen 1 und 2 werden durch die dem Anhang zu dieser Verordnung zu entnehmenden Anlagen ersetzt.
Anlage 1
Anlage 2
Schallenberg
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