370. Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Übertragung des Rechtes zur Ernennung von Bundesbeamten an Leiter von Dienstbehörden erster Instanz geändert wird
Auf Grund des Art. 66 Abs.1 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG), BGBl. Nr.1/1930, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 24/2020, in Verbindung mit der Entschließung des Bundespräsidenten betreffend die Ausübung des Rechtes zur Ernennung von Bundesbeamten, BGBl. Nr. 54/1995 in der Fassung der Verordnung, BGBl. II Nr. 245/2018, wird verordnet:
Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Übertragung des Rechtes zur Ernennung von Bundesbeamten an Leiter von nachgeordneten Dienstbehörden, BGBl. II Nr. 33/2020 in der Fassung BGBl. II Nr. 249/2020, wird wie folgt geändert:
1. In § 1 Abs. 1 wird die Wortfolge „lohnabhängige Abgaben“ durch „Lohnabgaben“ ersetzt.
2. In § 3 wird folgender Absatz angefügt:
„(3) § 1 Abs.1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 370/2020 tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft.
Blümel
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