360. Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über eine abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung auf einem Abschnitt der A 23 Autobahn Südosttangente Wien (Section Control-Messstreckenverordnung Knoten Kaisermühlen)
Aufgrund § 98a Abs. 1 StVO 1960, BGBl. Nr. 159/1960, wird verordnet:
§ 1. Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der A 23 Autobahn Südosttangente festgelegt:
- 1. auf der Richtungsfahrbahn Norden der Bereich von km 13,58 bis km 14,51 und
- 2. auf der Richtungsfahrbahn Süden der Bereich von km 15,36 bis km 13,65.
§ 2. Beginn und Ende der überwachten Messstrecken sind anzukündigen.
Gewessler
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