vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BGBl II 346/2020

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

346. Verordnung: Änderung der Pflanzgutverordnung
[CELEX-Nr.: 32019L1813 , 32020L0177 ]

346. Verordnung der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, mit der die Pflanzgutverordnung geändert wird

Auf Grund der § 5 Abs. 6, § 6 und § 16 Abs. 1 des Pflanzgutgesetzes 1997, BGBl. I Nr. 73/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 71/2017, wird verordnet:

Die Pflanzgutzverordnung, BGBl. II Nr. 425/1997, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 91/2018, wird wie folgt geändert:

1. § 1 Abs. 1 Z 2 lautet:

  1. „2. das Kürzel „AT“ als Code des Mitgliedstaates;“

2. § 1 Abs. 4 lautet:

„(4) Das Etikett hat folgende Farbe aufzuweisen:

  1. 1. weiß mit diagonalem violettem Streifen für Vorstufenmaterial;
  2. 2. weiß für Basismaterial;
  3. 3. blau für Zertifiziertes Material.“

3. § 1 Abs. 6 und 7 lautet:

„(6) CAC-Material von Pflanzgut von Obstarten sowie Pflanzgut von Gemüse- und Zierpflanzenarten sind mit einem vom Versorger zu erstellenden Dokument (Versorgerdokument) in Verkehr zu bringen.

(7) Das Versorgerdokument von CAC-Material von Pflanzgut von Obstarten hat folgende Angaben zu enthalten:

  1. 1. „EU-Standards“;
  2. 2. das Kürzel „AT“ als Code des Mitgliedstaates;
  3. 3. den Code des örtlich zuständigen Bundeslandes als Code der zuständigen amtlichen Stelle;
  4. 4. die Registrier- oder Zulassungsnummer des Versorgers;
  5. 5. die laufende Nummer, Wochennummer oder Chargennummer;
  6. 6. den botanischen Namen;
  7. 7. CAC-Material;
  8. 8. die Bezeichnung der Sorte und gegebenenfalls des Klons;
  9. 9. gegebenenfalls die Angabe „Sorte mit amtlich anerkannter Beschreibung“;
  10. 10. das Datum der Ausstellung.

    Abs. 2 findet sinngemäß Anwendung.“

4. In § 1 Abs. 9 entfällt der Klammerausdruck „(§ 17 des Pflanzenschutzgesetzes 2011, BGBl. I Nr. 10/2011)“.

5. § 1 Abs. 10 lautet:

„(10) Wird das Pflanzgutetikett mit einem Pflanzenpass gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2313, ABl. Nr. L 331 vom 14.12.2017; S 44, kombiniert, ist jedenfalls zusätzlich in der linken oberen Ecke die Fahne der Europäischen Union sowie in der rechten oberen Ecke die Wortfolge „Pflanzenpass/Plant Passport“ anzubringen.“

6. § 1 Abs. 12 lautet:

„(12) Das Versorgerdokument muss aus geeignetem, erstmals verwendetem Material hergestellt und in mindestens einer Amtssprache der Europäischen Union in lateinischen Buchstaben deutlich sichtbar, lesbar und unverwischbar gedruckt sein. Das Versorgerdokument hat bei Anbringung am CAC-Material die Farbe gelb zu tragen.“

7. In § 3 Abs. 1 Z 3 wird die Wortfolge „Pflanzenschutzgesetzes 1995“ durch die Wortfolge „Pflanzenschutzgesetzes 2018, BGBl. I Nr. 40/2018“ ersetzt.

8. In § 4 Abs. 1 wird im Schlussteil die Wortfolge „für zumindest ein Jahr“ durch die Wortfolge „für zumindest drei Jahre“ ersetzt.

9. § 5 lautet:

„Das Pflanzgut muss im Erzeugungsbetrieb zumindest visuell praktisch frei sein von allen Schädlingen, die in den Anhängen der Richtlinien 93/49/EG und 93/61/EG sowie der Durchführungsrichtlinie 2014/98/EU , jeweils in der Fassung der Durchführungsrichtlinie (EU) 2020/177, für die jeweilige Gattung oder Art angeführt sind. Das Auftreten von geregelten Nicht-Quarantäneschädlingen im Sinne des Artikels 37 der Verordnung (EU) 2016/2031 darf zumindest nach visueller Inspektion nicht die in den genannten Anhängen festgelegten Schwellenwerte überschreiten. Weiters muss das Pflanzgut zumindest visuell frei sein von allen nicht in den genannten Anhängen festgelegten Schädlingen, die den Gebrauchswert und die Qualität des Pflanzgutes herabsetzen, auch frei von Anzeichen oder Symptomen dieser Schädlinge. Das Pflanzgut muss überdies den Anforderungen in Bezug auf Unionsquarantäneschädlinge, Schutzgebietsquarantäneschädlinge oder unionsgeregelte Nicht-Quarantäneschädlinge (in der Folge. RNQP), die in gemäß der Verordnung (EU) 2016/2031 erlassenen Durchführungsrechtsakten oder den nach Artikel 30 Absatz 1 der genanten Verordnung erlassenen Maßnahmen festgelegt sind, entsprechen.“

10. In § 6 Abs. 2 und § 7 Abs. 2 wird jeweils die Bezeichnung „§ 5 Abs. 1“ durch die Bezeichnung „§ 5“ und in § 6 Abs. 4 die Bezeichnung „§ 5 Abs. 3“ durch die Bezeichnung „§ 5“ ersetzt.

11. § 8 lautet:

„(1) Das Pflanzgut von Obstarten hat über die in § 5 genannten allgemeinen Anforderungen hinaus folgende spezifische Voraussetzungen zu erfüllen:

  1. 1. Mutterpflanzen von Vorstufenmaterial und Vorstufenmaterial haben den Anforderungen des Anhanges 2,
  2. 2. Mutterpflanzen von Basismaterial und Basismaterial haben den Anforderungen des Anhanges 3,
  3. 3. Mutterpflanzen von zertifiziertem Material und zertifiziertes Material haben den Anforderungen des Anhanges 4,
  4. 4. CAC-Material hat den Anforderungen des Anhanges 5,

    zu entprechen.

(2) Das Pflanzgut hat den pflanzengesundheitlichen Anforderungen des Anhanges 6 zu entsprechen.

(3) Zusätzlich zu den in den Absätzen 1 und und 2 angeführten Anforderungen an die Gesundheit und den Boden ist das Pflanzgut im Einklang mit den Anforderungen an die Vermehrungsfläche, den Vermehrunsbetrieb oder das Gebiet gemäß Anhang 6 zu erzeugen, um das Auftreten der in dem genannten Anhang aufgeführten geregelten Nicht-Quarantäneschädlingen (RNQPs) für die betreffende Gattung oder Art zu begrenzen.“

12. In § 10 Abs. 2 wird der Klammerausdruck „(§§ 26 und 27 des Pflanzenschutzgesetzes 1995)“ durch den Klammerausdruck „(§ 9 des Pflanzenschutzgesetzes 2018)“ ersetzt.

13. In § 12 wird nach der Z 4 der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt; folgende Z 5 und 6 werden angefügt:

  1. „5. Durchführungsrichtlinie (EU) 2019/1813 zur Änderung der Durchführungsrichtlinie 2014/96/EU in Bezug auf die Anforderungen an Etikettierung, Plombierung und Verpackungsmaterial und Pflanzen von Obstarten zur Fruchterzeugung, die in den Geltungsbereich der Richtlinie 2008/90/EG fallen, hinsichtlich der Farbe des Etiketts für zertifizierte Kategorien von Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten und des Inhaltes des Versorgerdokuments, ABl. Nr. L 278 vom 30.10.2019 S 7;
  2. 6. Durchführungsrichtlinie (EU) 2020/177 zur Änderung der Richtlinien 66/401/EWG , 66/402/EWG , 68/193/EWG , 2002/55/EG , 2002/56/EG und 2002/57/EG des Rates, der Richtlinien 93/49/EWG und 93/61/EWG der Kommission sowie der Durchführungsrichtlinien 2014/21/EU und 2014/98/EU in Bezug auf Pflanzenschädlinge an Saatgut und anderem Pflanzenvermehrungsmaterial, ABl. Nr. L 41/2020 vom 13.2.2020 S 1.“

14. In § 13 werden folgende Abs. 4 bis 6 angefügt:

„(4) § 1 Abs. 1 Z 2, Abs. 4, 6, 7, 9, 10 und 12 in der Fassung der Novelle BGBl. II Nr. 346/2020 treten am 1. April 2020 in Kraft.

(5) § 3 Abs. 1 Z 3, § 4 Abs. 1, § 5, § 6 Abs. 2 und 4, § 7 Abs. 2, § 8 und § 10 Abs. 2 sowie die Anhänge 2 bis 6 in der Fassung der Novelle BGBl. II Nr. 346/2020 treten am 1. Juni 2020 in Kraft. Mit gleichem Tage treten die Anhänge 7 bis 9 außer Kraft.

(6) Bis zum 30. Juni 2021 dürfen für CAC- Material Etiketten als Versorgerdokumente verwendet werden, die eine andere Farbe als gelb aufweisen, soferne das Inverkehrbringen dieses Materials ausschließlich im Bundesgebiet erfolgt und diese zum 1. April 2020 bereits in Gebrauch waren.“

15. In Anhang 2 Buchstabe G wird in den Abs. 1 und 2 jeweils die Wortfolge „durch eine visuelle Kontrolle“ durch die Wortfolge „durch eine visuelle Kontrolle, Beprobung und Untersuchung“ ersetzt.

16. Anhang 2 Buchstabe H lautet:

„(1) Die Freiheit einer Mutterpflanze für Vorstufenmaterial bzw. von Vorstufenmaterial von den geregelten Nicht-Quarantäneschädlingen, die in Bezug auf die betreffende Gattung oder Art in Anhang 6 aufgeführt sind, ist durch visuelle Kontrolle in der Einrichtung, auf dem Feld sowie der Partien festzustellen. Diese visuelle Kontrolle ist von der zuständigen amtlichen Stelle und gegebenenfalls vom Versorger vorzunehmen.

(2) Die zuständige amtliche Stelle und gegebenenfalls der Versorger haben die Beprobung und die Untersuchung der Mutterpflanze für Vorstufenmaterial bzw. des Vorstufenmaterials auf die in Anhang 6 für die betreffende Gattung oder Art und Kategorie aufgeführten RNQPs durchzuführen.

(3) Bestehen Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in Anhang 6 aufgeführten RNQPs, so haben die zuständige amtliche Stelle und gegebenenfalls der Versorger Beprobungen und Untersuchungen an der betreffenden Mutterpflanze für Vorstufenmaterial bzw. dem betreffenden Vorstufenmaterial durchzuführen.

(4) In Bezug auf die Beprobungen und Untersuchungen gemäß den Absätzen 1 bis 3 sind die Protokolle der EPPO oder anderer international anerkannte Protokolle anzuwenden. Fehlen solche Protokolle, so hat die zuständige amtliche Stelle die einschlägigen nationalen Protokolle anzuwenden.

(5) Die zuständige amtliche Stelle und gegebenenfalls der Versorger haben die Proben an von der zuständigen amtlichen Stelle offiziell anerkannte Labore zu senden.

(6) Fällt das Untersuchungsergebnis für einen der in Anhang 6 in Bezug auf die betreffende Gattung oder Art aufgeführten RNQPs positiv aus, so hat der Versorger die befallene Mutterpflanze für Vorstufenmaterial bzw. das befallene Vorstufenmaterial gemäß Anhang 2 Buchstabe A Absatz 3 oder Buchstabe B Absatz 3 aus der Nähe anderer Mutterpflanzen für Vorstufenmaterial bzw. anderen Vorstufenmaterials zu entfernen oder geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die in Anhang 6 für die betreffende Gattung oder Art angeführt sind.

(7) Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht für Mutterpflanzen für Vorstufenmaterial und für Vorstufenmaterial während der Kryokonservierung.“

17. In Anhang 2 lautet die Überschrift von Buchstabe I:

„I. Anforderungen an den Boden für Mutterpflanzen für Vorstufenmaterial sowie für Vorstufenmaterial“

18. In Anhang 3 lautet der Buchstabe B:

„(1) Die Freiheit einer Mutterpflanze für Basismaterial bzw. von Basismaterial von den geregelten Nicht-Quarantäneschädlingen (RNQPs), die in Bezug auf die betreffende Gattung oder Art in Anhang 6 aufgeführt sind, ist durch visuelle Kontrolle in der Einrichtung, auf dem Feld sowie der Partien festzustellen. Diese visuelle Kontrolle ist von der zuständigen amtlichen Stelle und gegebenenfalls vom Versorger vorzunehmen.

(2) Die zuständige amtliche Stelle und gegebenenfalls der Versorger haben die Beprobung und die Untersuchung der Mutterpflanze für Basismaterial bzw. des Basismaterials auf die in Anhang 6 für die betreffende Gattung oder Art und Kategorie aufgeführten RNQPs durchzuführen.

(3) Bestehen Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in Anhang 6 aufgeführten RNQPs, so haben die zuständige amtliche Stelle und gegebenenfalls der Versorger Beprobungen und Untersuchungen an der betreffenden Mutterpflanze für Basismaterial bzw. dem betreffenden Basismaterial durchzuführen.

(4) In Bezug auf die Beprobungen und Untersuchungen gemäß den Absätzen 1 bis 3 sind die Protokolle der EPPO oder anderer international anerkannte Protokolle anzuwenden. Fehlen solche Protokolle, so hat die zuständige amtliche Stelle die einschlägigen nationalen Protokolle anzuwenden.

(5) Die zuständige amtliche Stelle und gegebenenfalls der Versorger haben die Proben an von der zuständigen amtlichen Stelle offiziell anerkannte Labore zu senden.

(6) Fällt das Untersuchungsergebnis für einen der in Anhang 6 in Bezug auf die betreffende Gattung oder Art aufgeführten RNQPs positiv aus, so hat der Versorger die befallene Mutterpflanze für Basismaterial bzw. das befallene Basismaterial gemäß Anhang 2 Buchstabe A Absatz 3 oder Buchstabe B Absatz 3 aus der Nähe anderer Mutterpflanzen für Basismaterial bzw. anderen Basismaterials zu entfernen oder geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die in Anhang 6 für die betreffende Gattung oder Art angeführt sind.

(7) Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht für Mutterpflanzen für Basismaterial und für Basismaterial während der Kryokonservierung.“

19. In Anhang 3 lautet die Überschrift von Buchstabe C:

„C. Anforderungen an den Boden für Mutterpflanzen für Basismaterial sowie für Basismaterial“

20. In Anhang 4 lautet der Buchstabe B:

„(1) Die Freiheit einer Mutterpflanze für Zertifiziertes Material bzw. von zertifiziertem Material von den geregelten Nicht-Quarantäneschädlingen (RNQPs), die in Bezug auf die betreffende Gattung oder Art in Anhang 6 aufgeführt sind, ist durch visuelle Kontrolle in der Einrichtung, auf dem Feld sowie der Partien festzustellen. Diese visuelle Kontrolle ist von der zuständigen amtlichen Stelle und gegebenenfalls vom Versorger vorzunehmen.

(2) Die zuständige amtliche Stelle und gegebenenfalls der Versorger haben die Beprobung und die Untersuchung der Mutterpflanze für zertifiziertes Material bzw. des zertifizierten Materials auf die in Anhang 6 für die betreffende Gattung oder Art und Kategorie aufgeführten RNQPs durchzuführen.

(3) Bestehen Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in Anhang 6 aufgeführten RNQPs, so haben die zuständige amtliche Stelle und gegebenenfalls der Versorger Beprobungen und Untersuchungen an der betreffenden Mutterpflanze für zertifiziertes Material bzw. dem betreffenden zertifizierten Material durchzuführen.

(4) In Bezug auf die Beprobungen und Untersuchungen gemäß den Absätzen 1 bis 3 sind die Protokolle der EPPO oder anderer international anerkannte Protokolle anzuwenden. Fehlen solche Protokolle, so hat die zuständige amtliche Stelle die einschlägigen nationalen Protokolle anzuwenden.

(5) Die zuständige amtliche Stelle und gegebenenfalls der Versorger haben die Proben an von der zuständigen amtlichen Stelle offiziell anerkannte Labore zu senden.

(6) Fällt das Untersuchungsergebnis für einen der in Anhang 6 in Bezug auf die betreffende Gattung oder Art aufgeführten RNQPs positiv aus, so hat der Versorger die befallene Mutterpflanze für zertifiziertes Material bzw. das befallene zertifizierte Material gemäß Anhang 3 Buchstabe A Absatz 7 oder Absatz 8 aus der Nähe anderer Mutterpflanzen für zertifiziertes Material bzw. anderen zertifizierten Materials zu entfernen oder geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die in Anhang 6 für die betreffende Gattung oder Art angeführt sind.

(7) Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht für Mutterpflanzen für zertifiziertes Material und für zertifiziertes Material während der Kryokonservierung.“

21. In Anhang 4 lautet die Überschrift von Buchstabe C:

„C. Anforderungen an den Boden für Mutterpflanzen für zertifiziertes Material sowie für zertifiziertes Material“

22. In Anhang 4 Buchstabe C Abs. 2 lautet der letzte Satz:

„Soweit nicht anders bestimmt, entfallen Beprobung und Untersuchung für zertifizierte Pflanzen von Obstarten.“

23. In Anhang 5 lautet Buchstabe D:

„(1) Die praktische Freiheit von den in Anhang 6 für die betreffende Gattung oder Art aufgeführten Schädlingen am CAC-Material ist vom Versorger durch visuelle Kontrolle in der Einrichtung, auf dem Feld sowie der Partien auf der Erzeugungsstufe festzutellen, soweit in Anhang 6 nichts anderes vorgesehen ist.

(2) Der Versorger hat die Beprobung und die Untersuchung der identifizierten Quelle des Materials bzw. des CAC-Materials auf die in Anhang 6 für die betreffende Gattung oder Art und Kategorie aufgeführten RNQPs durchzuführen.

(3) Bestehen Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in Anhang 6 aufgeführten RNQPs, so hat der Versorger Beprobungen und Untersuchungen an der identifizierten Quelle des betreffenden Materials bzw. des CAC-Materials durchzuführen.

(4) CAC-Vermehrungsmaterial und CAC-Pflanzen von Obstarten in Partien nach der Erzeugungsstufe dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn der Versorger durch visuelle Kontrolle festgestellt hat, dass sie frei von Anzeichen oder Symptomen der in Anhang 6 aufgeführten Schädlinge sind.

(5) Der Versorger hat die Maßnahmen durchzuführen, um die Einhaltung der in den Absätzen 1 bis 4 genannten Anforderungen gemäß Anhang 6 im Hinblick auf die betreffende Gattung oder Art und Kategorie sicherzustellen.

(6) Die Absätze 1 bis 4 gelten nicht für CAC-Material während der Kryokonservierung.“

24. Anhang 6 samt Überschrift lautet:

„Anhang 6

Pflanzengesundheitliche Anforderungen

Abschnitt I: Liste der RNQPs, auf deren Vorhandensein eine visuelle Kontrolle und im Zweifelsfall eine Beprobung und Untersuchung gemäß Anhang 2 Buchstaben G und H, Anhang 3 Buchstabe B, Anhang 4 Buchstabe B und Anhang 5 Buchstabe D durchgeführt werden müssen

Gattung oder Art

RNQPS

Castanea sativa Mill.

Pilze und Oomyzeten

Cryphonectria parasitica (Murrill) Barr [ENDOPA]

 
 

Mycosphaerella punctiformis Verkley & U. Braun [RAMUEN]

 

Phytophthora cambivora (Petri) Buisman [PHYTCM]

 

Phytophthora cinnamomi Rands [PHYTCN]

 

Viren, Viroide, virusähnliche Krankheiten und Phytoplasmen

 

Chestnut mosaic agent

Citrus L., Fortunella Swingle, Poncirus Raf.

Pilze und Oomyzeten

 

Phytophthora citrophthora (R.E.Smith & E.H.Smith) Leonian [PHYTCO ]

 

Phytophthora nicotianae var. parasitica (Dastur) Waterhouse [PHYTNP]

 

Insekten und Milben

 

Aleurothrixus floccosus Maskell [ALTHFL]

 

Parabemisia myricae Kuwana [PRABMY]

 

Nematoden

 

Pratylenchus vulnus Allen & Jensen [PRATVU]

 

Tylenchulus semipenetrans Cobb [TYLESE]

Corylus avellana L.

Bakterien

 

Pseudomonas avellanae Janse et al. [PSDMAL]

 

Xanthomonas arboricola pv. Corylina (Miller, Bollen, Simmons, Gross & Barss) Vauterin, Hoste, Kersters & Swings [XANTCY]

 

Pilze und Oomyzeten

 

Armillariella mellea (Vahl) Kummer [ARMIME]

 

Verticillium albo-atrum Reinke & Berthold [VERTAA]

 

Verticillium dahliae Kleb [VERTDA]

 

Insekten und Milben

 

Phytoptus avellanae Nalepa [ERPHAV]

Cydonia oblonga Mill. and Pyrus L.

Bakterien

 

Agrobacterium tumefaciens (Smith & Townsend) Conn [AGRBTU]

 

Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al. [ERWIAM]

 

Pseudomonas syringae pv. Syringae van Hall [PSDMSY]

 

Pilze und Oomyzeten

 

Armillariella mellea (Vahl) Kummer [ARMIME]

 

Chondrostereum purpureum Pouzar [STERPU]

 

Glomerella cingulata (Stoneman) Spaulding & von Schrenk [GLOMCI]

 

Neofabraea alba Desmazières [PEZIAL]

 

Neofabraea malicorticis Jackson [PEZIMA]

 

Neonectria ditissima (Tulasne & C. Tulasne) Samuels & Rossman [NECTGA]

 

Phytophthora cactorum (Lebert & Cohn) J.Schröter [PHYTCC]

 

Sclerophora pallida Yao & Spooner [SKLPPA]

 

Verticillium albo-atrum Reinke & Berthold [VERTAA]

 

Verticillium dahliae Kleb [VERTDA]

 

Insekten und Milben

 

Eriosoma lanigerum Hausmann [ERISLA]

 

Psylla spp. Geoffroy [1PSYLG]

 

Nematoden

 

Meloidogyne hapla Chitwood [MELGHA]

 

Meloidogyne javanica Chitwood [MELGJA]

 

Pratylenchus penetrans (Cobb) Filipjev & Schuurmans-Stekhoven [PRATPE]

 

Pratylenchus vulnus Allen & Jensen [PRATVU]

Ficus carica L.

Bakterien

 

Xanthomonas campestris pv. fici (Cavara) Dye [XANTFI]

 

Pilze und Oomyzeten

 

Armillariella mellea (Vahl) Kummer [ARMIME]

 

Insekten und Milben

 

Ceroplastes rusci Linnaeus [CERPRU]

 

Nematoden

 

Heterodera fici Kirjanova [HETDFI]

 

Meloidogyne arenaria Chitwood [MELGAR]

 

Meloidogyne incognita (Kofold & White) Chitwood [MELGIN]

 

Meloidogyne javanica Chitwood [MELGJA]

 

Pratylenchus penetrans (Cobb) Filipjev & Schuurmans-Stekhoven [PRATPE]

 

Pratylenchus vulnus Allen & Jensen [PRATVU]

 

Viren, Viroide, virusähnliche Krankheiten und Phytoplasmen

 

Fig mosaic agent [FGM000]

Fragaria L.

Bakterien

 

Candidatus Phlomobacter fragariae Zreik, Bové & Garnier [PHMBFR]

 

Pilze und Oomyzeten

 

Podosphaera aphanis (Wallroth) Braun & Takamatsu [PODOAP]

 

Rhizoctonia fragariae Hussain & W.E.McKeen [RHIZFR]

 

Verticillium albo-atrum Reinke & Berthold [VERTAA]

 

Verticillium dahliae Kleb [VERTDA]

 

Insekten und Milben

 

Chaetosiphon fragaefolii Cockerell [CHTSFR]

 

Phytonemus pallidus Banks [TARSPA]

 

Nematoden

 

Ditylenchus dipsaci (Kuehn) Filipjev [DITYDI]

 

Meloidogyne hapla Chitwood [MELGHA]

 

Pratylenchus vulnus Allen & Jensen [PRATVU]

 

Viren, Viroide, virusähnliche Krankheiten und Phytoplasmen

 

Candidatus Phytoplasma asteris Lee et al. [PHYPAS]

 

Candidatus Phytoplasma australiense Davis et al. [PHYPAU]

 

Candidatus Phytoplasma fragariae Valiunas, Staniulis & Davis [PHYPFG]

 

Candidatus Phytoplasma pruni [PHYPPN]

 

Candidatus Phytoplasma solani Quaglino et al. [PHYPSO]

 

Clover phyllody phytoplasma [PHYP03]

 

Strawberry multiplier disease phytoplasma [PHYP75]

Juglans regia L.

Bakterien

 

Agrobacterium tumefaciens (Smith & Townsend) Conn [AGRBTU]

 

Xanthomonas arboricola pv. Juglandi (Pierce) Vauterin et al. [XANTJU]

 

Pilze und Oomyzeten

 

Armillariella mellea (Vahl) Kummer [ARMIME]

 

Chondrostereum purpureum Pouzar [STERPU]

 

Neonectria ditissima (Tulasne & C. Tulasne) Samuels & Rossman [NECTGA]Phytophthora cactorum (Lebert & Cohn) J.Schröter [PHYTCC]

 

Insekten und Milben

 

Epidiaspis leperii Signoret [EPIDBE]

 

Pseudaulacaspis pentagona Targioni-Tozzetti [PSEAPE]

 

Quadraspidiotus perniciosus Comstock [QUADPE]

Malus Mill.

Bakterien

 

Agrobacterium tumefaciens (Smith & Townsend) Conn [AGRBTU]

 

Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al. [ERWIAM]

 

Pseudomonas syringae pv. Syringae van Hall [PSDMSY]

 

Pilze und Oomyzeten

 

Armillariella mellea (Vahl) Kummer [ARMIME]

 

Chondrostereum purpureum Pouzar [STERPU]

 

Glomerella cingulata (Stoneman) Spaulding & von Schrenk [GLOMCI]

 

Neofabraea alba Desmazières [PEZIAL]

 

Neofabraea malicorticis Jackson [PEZIMA]

Neonectria ditissima (Tulasne & C. Tulasne) Samuels & Rossman [NECTGA]

Phytophthora cactorum (Lebert & Cohn) J.Schröter [PHYTCC]

Sclerophora pallida Yao & Spooner [SKLPPA]

Verticillium albo-atrum Reinke & Berthold [VERTAA]

Verticillium dahliae Kleb [VERTDA]

 

Insekten und Milben

 

Eriosoma lanigerum Hausmann [ERISLA] Psylla spp. Geoffroy [1PSYLG]

 

Nematoden

 

Meloidogyne hapla Chitwood [MELGHA]

Meloidogyne javanica Chitwood [MELGJA]

Pratylenchus penetrans (Cobb) Filipjev & Schuurmans-Stekhoven [PRATPE]

Pratylenchus vulnus Allen & Jensen [PRATVU]

Olea europaea L.

Bakterien

 

Pseudomonas savastanoi pv. savastanoi (Smith) Gardan et al. [PSDMSA]

 

Nematoden

 

Meloidogyne arenaria Chitwood [MELGAR]

Meloidogyne incognita (Kofold & White) Chitwood [MELGIN]

Meloidogyne javanica Chitwood [MELGJA]

Pratylenchus vulnus Allen & Jensen [PRATVU]

 

Viren, Viroide, virusähnliche Krankheiten und Phytoplasmen

 

Olive leaf yellowing-associated virus [OLYAV0]

Olive vein yellowing-associated virus [OVYAV0]

Olive yellow mottling and decline associated virus [OYMDAV]

Pistacia vera L.

Pilze und Oomyzeten

 

Phytophthora cambivora (Petri) Buisman [PHYTCM]

Phytophthora cryptogea Pethybridge & Lafferty [PHYTCR]

Rosellinia necatrix Prillieux [ROSLNE]

Verticillium dahliae Kleb [VERTDA]

 

Nematoden

 

Pratylenchus penetrans (Cobb) Filipjev & Schuurmans-Stekhoven [PRATPE]

Pratylenchus vulnus Allen & Jensen [PRATVU]

Prunus domestica L. und Prunus dulcis (Miller) Webb

Bakterien

 

Agrobacterium tumefaciens (Smith & Townsend) Conn [AGRBTU]

Pseudomonas syringae pv. morsprunorum (Wormald) Young, Dye & Wilkie [PSDMMP]

 

Pilze und Oomyzeten

 

Phytophthora cactorum (Lebert & Cohn) J.Schröter [PHYTCC]

Verticillium dahliae Kleb [VERTDA]

 

Insekten und Milben

 

Pseudaulacaspis pentagona Targioni-Tozzetti [PSEAPE]

 

Quadraspidiotus perniciosus Comstock [QUADPE]

 

Nematoden

 

Meloidogyne arenaria Chitwood [MELGAR]

Meloidogyne incognita (Kofold & White) Chitwood [MELGIN]

Meloidogyne javanica Chitwood [MELGJA]

Pratylenchus penetrans (Cobb) Filipjev & Schuurmans-Stekhoven [PRATPE]

Pratylenchus vulnus Allen & Jensen [PRATVU]

Prunus armeniaca L.

Bakterien

 

Agrobacterium tumefaciens (Smith & Townsend) Conn [AGRBTU]

Pseudomonas syringae pv. morsprunorum (Wormald) Young, Dye & Wilkie [PSDMMP]

Pseudomonas syringae pv. Syringae van Hall [PSDMSY]

Pseudomonas viridiflava (Burkholder) Dowson [PSDMVF]

 

Pilze und Oomyzeten

 

Phytophthora cactorum (Lebert & Cohn) J.Schröter [PHYTCC]

 

Verticillium dahliae Kleb [VERTDA]

 

Insekten und Milben

 

Pseudaulacaspis pentagona Targioni-Tozzetti [PSEAPE]

 

Quadraspidiotus perniciosus Comstock [QUADPE]

 

Nematoden

 

Meloidogyne arenaria Chitwood [MELGAR]

Meloidogyne incognita (Kofold & White) Chitwood [MELGIN]

Meloidogyne javanica Chitwood [MELGJA]

Pratylenchus penetrans (Cobb) Filipjev & Schuurmans-Stekhoven [PRATPE]

Pratylenchus vulnus Allen & Jensen [PRATVU]

Prunus avium L. und Prunus cerasus L.

Bakterien

 

Agrobacterium tumefaciens (Smith & Townsend) Conn [AGRBTU]

 

Pseudomonas syringae pv. morsprunorum (Wormald) Young, Dye & Wilkie [PSDMMP]

 

Pilze und Oomyzeten

 

Phytophthora cactorum (Lebert & Cohn) J.Schröter [PHYTCC]

 

Insekten und Milben

 

Quadraspidiotus perniciosus Comstock [QUADPE]

 

Nematoden

 

Meloidogyne arenaria Chitwood [MELGAR]

Meloidogyne incognita (Kofold & White) Chitwood [MELGIN]

Meloidogyne javanica Chitwood [MELGJA]

Pratylenchus penetrans (Cobb) Filipjev & Schuurmans-Stekhoven [PRATPE]

Pratylenchus vulnus Allen & Jensen [PRATVU]

Prunus persica (L.) Batsch und Prunus salicina Lindley

Bakterien

 

Agrobacterium tumefaciens (Smith & Townsend) Conn [AGRBTU]

Pseudomonas syringae pv. morsprunorum (Wormald) Young, Dye & Wilkie [PSDMMP]

Pseudomonas syringae pv. persicae (Prunier, Luisetti &. Gardan) Young, Dye & Wilkie [PSDMPE]

 

Pilze und Oomyzeten

 

Phytophthora cactorum (Lebert & Cohn) J.Schröter [PHYTCC]

Verticillium dahliae Kleb [VERTDA]

 

Insekten und Milben

 

Pseudaulacaspis pentagona Targioni-Tozzetti [PSEAPE]

Quadraspidiotus perniciosus Comstock [QUADPE]

 

Nematoden

 

Meloidogyne arenaria Chitwood [MELGAR]

Meloidogyne incognita (Kofold & White) Chitwood [MELGIN]

Meloidogyne javanica Chitwood [MELGJA]

Pratylenchus penetrans (Cobb) Filipjev & Schuurmans-Stekhoven [PRATPE]

Pratylenchus vulnus Allen & Jensen [PRATVU]

Ribes L.

Pilze und Oomyzeten

 

Diaporthe strumella (Fries) Fuckel [DIAPST]

Microsphaera grossulariae (Wallroth) Léveillé [MCRSGR]

Podosphaera mors-uvae (Schweinitz) Braun & Takamatsu [SPHRMU]

 

Insekten und Milben

 

Cecidophyopsis ribis Westwood [ERPHRI]

Dasineura tetensi Rübsaamen [DASYTE]

Pseudaulacaspis pentagona Targioni-Tozzetti [PSEAPE]

Quadraspidiotus perniciosus Comstock [QUADPE]

Tetranychus urticae Koch [TETRUR]

 

Nematoden

Aphelenchoides ritzemabosi (Schwartz) Steiner & Buhrer [APLORI]

Ditylenchus dipsaci (Kuehn) Filipjev [DITYDI]

Viren, Viroide, virusähnliche Krankheiten und Phytoplasmen

Aucuba mosaic agent und blackcurrant yellows agent in Kombination

Rubus L.

Bakterien

 

Agrobacterium spp. Conn [1AGRBG]

Rhodococcus fascians Tilford [CORBFA]

Pilze und Oomyzeten

Peronospora rubi Rabenhorst [PERORU]

Insekten und Milben

Resseliella theobaldi Barnes [THOMTE]

Vaccinium L.

Bakterien

 

Agrobacterium tumefaciens (Smith & Townsend) Conn [AGRBTU]

Pilze und Oomyzeten

Diaporthe vaccinii Shear [DIAPVA]

Exobasidium vaccinii (Fuckel) Woronin [EXOBVA]

Godronia cassandrae (anamorph Topospora myrtilli) Peck [GODRCA]

Abschnitt II: Liste der RNQPs, auf deren Vorhandensein eine visuelle Kontrolle und gegebenenfalls eine Beprobung und Untersuchung gemäß Anhang 2 Buchstaben G und H, Anhang 3 Buchstabe B, Anhang 4 Buchstabe B, Anhang 5 Buchstabe D und Anhang 6 Abschnitt IV durchgeführt werden müssen

Gattung oder Art

RNQPs

Citrus L., Fortunella Swingle und Poncirus Raf.

Bakterien

 

Spiroplasma citri Saglio et al. [SPIRCI]

 

Pilze und Oomyzeten

 

Plenodomus tracheiphilus (Petri) Gruyter, Aveskamp & Verkley [DEUTTR]

 

Viren, Viroide, virusähnliche Krankheiten und Phytoplasmen

 

Citrus cristacortis agent [CSCC00]

Citrus exocortis viroid [CEVD00]

Citrus impietratura agent [CSI000]

Citrus leaf blotch virus [CLBV00]

Citrus psorosis virus [CPSV00]

Citrus tristeza virus (EU-Isolate) [CTV000]

Citrus variegation virus [CVV000]

Hop stunt viroid [HSVD00]

Corylus avellana L.

Viren, Viroide, virusähnliche Krankheiten und Phytoplasmen

 

Apple mosaic virus [APMV00]

Cydonia oblonga Mill.

Viren, Viroide, virusähnliche Krankheiten und Phytoplasmen

 

Apple chlorotic leaf spot virus [ACLSV0]

Apple rubbery wood agent [ARW000]

Apple stem grooving virus [ASGV00]

Apple stem-pitting virus [ASPV00]

Pear bark necrosis agent [PRBN00]

Pear bark split agent [PRBS00]

Pear blister canker viroid [PBCVD0]

Pear rough bark agent [PRRB00]

Quince yellow blotch agent [ARW000]

Fragaria L.

Bakterien

 

Xanthomonas fragariae Kennedy & King [XANTFR]

Pilze und Oomyzeten

Colletotrichum acutatum Simmonds [COLLAC]

Phytophthora cactorum (Lebert & Cohn) J.Schröter [PHYTCC]

Phytophthora fragariae C.J. Hickman [PHYTFR]

Nematoden

Aphelenchoides besseyi Christie [APLOBE]

Aphelenchoides blastophthorus Franklin [APLOBL]

Aphelenchoides fragariae (Ritzema Bos) Christie [APLOFR]

Aphelenchoides ritzemabosi (Schwartz) Steiner & Buhrer [APLORI]

Viren, Viroide, virusähnliche Krankheiten und Phytoplasmen

Arabis mosaic virus [ARMV00]

Raspberry ringspot virus [RPRSV0]

Strawberry crinkle virus [SCRV00]

Strawberry latent ringspot virus [SLRSV0]

Strawberry mild yellow edge virus [SMYEV0]

Strawberry mottle virus [SMOV00]

Strawberry vein banding virus [SVBV00]

Tomato black ring virus [TBRV00]

Juglans regia L

Viren, Viroide, virusähnliche Krankheiten und Phytoplasmen

 

Cherry leaf roll virus [CLRV00]

Malus Mill.

Viren, Viroide, virusähnliche Krankheiten und Phytoplasmen

Apple chlorotic leaf spot virus [ACLSV0]

Apple dimple fruit viroid [ADFVD0]

Apple flat limb agent [AFL000]

Apple mosaic virus [APMV00]

Apple rubbery wood agent [ARW000]

Apple scar skin viroid [ASSVD0]

Apple star crack agent [APHW00]

Apple stem grooving virus [ASGV00]

Apple stem-pitting virus [ASPV00]

Candidatus Phytoplasma mali Seemüller & Schneider [PHYPMA]

Fruit disorders: chat fruit [APCF00], green crinkle [APGC00], bumpy fruit of Ben Davis, rough skin [APRSK0], star crack, russet ring [APLP00], russet wart

Olea europaea L.

Pilze und Oomyzeten

Verticillium dahliae Kleb [VERTDA] Viren, Viroide, virusähnliche Krankheiten und Phytoplasmen

Arabis mosaic virus [ARMV00]

Cherry leaf roll virus [CLRV00]

Strawberry latent ringspot virus [SLRSV0]

Prunus dulcis (Miller) Webb

Bakterien

Xanthomonas arboricola pv. pruni (Smith) Vauterin et al. [XANTPR]

Viren, Viroide, virusähnliche Krankheiten und Phytoplasmen

Apple chlorotic leaf spot virus [ACLSV0]

Apple mosaic virus [APMV00]

Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider [PHYPPR]

Plum pox virus [PPV000]

Prune dwarf virus [PDV000]

Prunus necrotic ringspot virus [PNRSV0]

Prunus armeniaca L.

Bakterien

Xanthomonas arboricola pv. pruni (Smith) Vauterin et al. [XANTPR]

Viren, Viroide, virusähnliche Krankheiten und Phytoplasmen

Apple chlorotic leaf spot virus [ACLSV0]

Apple mosaic virus [APMV00]

Apricot latent virus [ALV000]

Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider [PHYPPR]

Plum pox virus [PPV000]

Prune dwarf virus [PDV000]

Prunus necrotic ringspot virus [PNRSV0]

Prunus avium L. Prunus cerasus L.

Bakterien

Xanthomonas arboricola pv. pruni (Smith) Vauterin et al. [XANTPR]

Viren, Viroide, virusähnliche Krankheiten und Phytoplasmen

Apple chlorotic leaf spot virus [ACLSV0]

Apple mosaic virus [APMV00]

Arabis mosaic virus [ARMV00]

Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider [PHYPPR] Cherry green ring mottle virus [CGRMV0]

Cherry leaf roll virus [CLRV00]

Cherry mottle leaf virus [CMLV00]

Cherry necrotic rusty mottle virus [CRNRM0]

Little cherry virus 1 und 2 [LCHV10], [LCHV20]

Plum pox virus [PPV000]

Prune dwarf virus [PDV000]

Prunus necrotic ringspot virus [PNRSV0]

Raspberry ringspot virus [RPRSV0]

Strawberry latent ringspot virus [SLRSV0]

Tomato black ring virus [TBRV00]

Prunus domestica L., Prunus salicina Lindley und andere Arten von Prunus L., die als Prunus L. Hybriden anfällig sind für Plum pox virus

Bakterien

Xanthomonas arboricola pv. pruni (Smith) Vauterin et al. [XANTPR]

Viren, Viroide, virusähnliche Krankheiten und Phytoplasmen

Apple chlorotic leaf spot virus [ACLSV0]

Apple mosaic virus [APMV00]

Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider [PHYPPR]

Myrobalan latent ringspot virus [MLRSV0]

Plum pox virus [PPV000]

Prune dwarf virus [PDV000]

Prunus necrotic ringspot virus [PNRSV0]

Prunus persica (L.) Batsch

Bakterien

Xanthomonas arboricola pv. pruni (Smith) Vauterin et al. [XANTPR]

Viren, Viroide, virusähnliche Krankheiten und Phytoplasmen

Apple chlorotic leaf spot virus [ACLSV0]

Apple mosaic virus [APMV00]

Apricot latent virus [ALV000]

Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider [PHYPPR]

Peach latent mosaic viroid [PLMVD0]

Plum pox virus [PPV000]

Prune dwarf virus [PDV000]

Prunus necrotic ringspot virus [PNRSV0]

Strawberry latent ringspot virus [SLRSV0]

Pyrus L.

Viren, Viroide, virusähnliche Krankheiten und Phytoplasmen

Apple chlorotic leaf spot virus [ACLSV0]

Apple rubbery wood agent [ARW000]

Apple stem grooving virus [ASGV00]

Apple stem-pitting virus [ASPV00]

Candidatus Phytoplasma pyri Seemüller & Schneider [PHYPPY]

Pear bark necrosis agent [PRBN00]

Pear bark split agent [PRBS00]

Pear blister canker viroid [PBCVD0]

Pear rough bark agent [PRRB00]

Quince yellow blotch agent [ARW000]

Ribes L.

Viren, Viroide, virusähnliche Krankheiten und Phytoplasmen

Arabis mosaic virus [ARMV00]

Blackcurrant reversion virus [BRAV00]

Cucumber mosaic virus [CMV000]

Gooseberry vein banding associated virus [GOVB00]

Raspberry ringspot virus [RPRSV0]

Strawberry latent ringspot virus [SLRSV0]

Rubus L.

Pilze und Oomyzeten

Phytophthora spp. de Bary [1PHYTG]

Viren, Viroide, virusähnliche Krankheiten und Phytoplasmen

Apple mosaic virus [APMV00]

Arabis mosaic virus [ARMV00]

Black raspberry necrosis virus [BRNV00]

Candidatus Phytoplasma rubi Malembic-Maher et al. [PHYPRU]

Cucumber mosaic virus [CMV000]

Raspberry bushy dwarf virus [RBDV00]

Raspberry leaf mottle virus [RLMV00]

Raspberry ringspot virus [RPRSV0]

Raspberry vein chlorosis virus [RVCV00]

Raspberry yellow spot [RYS000]

Rubus yellow net virus [RYNV00]

Strawberry latent ringspot virus [SLRSV0]

Tomato black ring virus [TBRV00]

Vaccinium L.

Viren, Viroide, virusähnliche Krankheiten und Phytoplasmen

Blueberry mosaic associated ophiovirus [BLMAV0]

Blueberry red ringspot virus [BRRV00]

Blueberry scorch virus [BLSCV0]

Blueberry shock virus [BLSHV0]

Blueberry shoestring virus [BSSV00]

Candidatus Phytoplasma asteris Lee et al. [PHYPAS]

Candidatus Phytoplasma pruni [PHYPPN]

Candidatus Phytoplasma solani Quaglino et al. [PHYPSO]

Cranberry false blossom phytoplasma [PHYPFB]

Abschnitt III: Liste der RNQPs, deren Vorhandensein im Boden in Anhang 2 Buchstabe I, Anhang 3 Buchstabe C sowie Anhang 4 Buchstabe C geregelt ist

Gattung oder Art

RNQPs

Fragaria L.

Nematoden

 

Longidorus attenuatus Hooper [LONGAT]

Longidorus elongatus (de Man) Thorne & Swanger [LONGEL]

Longidorus macrosoma Hooper [LONGMA]

Xiphinema diversicaudatum (Mikoletzky) Thorne [XIPHDI]

Juglans regia L.

Nematoden

 

Xiphinema diversicaudatum (Mikoletzky) Thorne [XIPHDI]

Olea europaea L.

Nematoden

 

Xiphinema diversicaudatum (Mikoletzky) Thorne [XIPHDI]

Pistacia vera L.

Nematoden

 

Xiphinema index Thorne & Allen [XIPHIN]

Prunus avium L. und Prunus cerasus L.

Nematoden

 

Longidorus attenuatus Hooper [LONGAT]

Longidorus elongatus (de Man) Thorne & Swanger [LONGEL]

Longidorus macrosoma Hooper [LONGMA]

Xiphinema diversicaudatum (Mikoletzky) Thorne [XIPHDI]

Prunus domestica L., Prunus persica (L.) Batsch und Prunus salicina Lindley

Nematoden

 

Longidorus attenuatus Hooper [LONGAT]

Longidorus elongatus (de Man) Thorne & Swanger [LONGEL]

Xiphinema diversicaudatum (Mikoletzky) Thorne [XIPHDI]

Ribes L.

Nematoden

 

Longidorus elongatus (de Man) Thorne & Swanger [LONGEL]

Longidorus macrosoma Hooper [LONGMA]

Xiphinema diversicaudatum (Mikoletzky) Thorne [XIPHDI]

Rubus L.

Nematoden

 

Longidorus attenuatus Hooper [LONGAT]

Longidorus elongatus (de Man) Thorne & Swanger [LONGEL]

Longidorus macrosoma Hooper [LONGMA]

Xiphinema diversicaudatum (Mikoletzky) Thorne [XIPHDI]

Abschnitt IV: Anforderungen in Bezug auf Maßnahmen nach Gattung oder Art und Kategorie gemäß Anhang 2 Buchstabe H, Anhang 3 Buchstabe B, Anhang 4 Buchstabe B und Anhang 5 Buchstabe D

Das Vermehrungsmaterial muss den Anforderungen in Bezug auf Unionsquarantäneschädlinge und Schutzgebiet-Quarantäneschädlinge genügen, die in den gemäß der Verordnung (EU) 2016/2031 erlassenen Durchführungsrechtsakten und den nach Artikel 30 Absatz 1 der genannten Verordnung erlassenen Maßnahmen festgelegt sind.

Außerdem muss das Material je nach Gattung oder Art und Kategorie folgenden Anforderungen genügen:

1. Castanea sativa Mill.

(a) Alle Kategorien

Visuelle Kontrolle

Visuelle Kontrollen werden einmal jährlich durchgeführt.

Beprobung und Untersuchung

Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Anhang I aufgeführten RNQPs bestehen.

(b) Vorstufenmaterial

Anforderungen an die Vermehrungsfläche, den Vermehrungsbetrieb oder das Gebiet

Wenn ausnahmsweise gestattet wurde, nach Maßgabe des Durchführungsbeschlusses (EU) 2017/92511 Vorstufenmaterial auf dem Feld unter nicht insektensicheren Bedingungen zu erzeugen, gelten folgende Anforderungen in Bezug auf Cryphonectria parasitica (Murrill) Barr:

  1. i) Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen der Kategorie Vorstufenmaterial werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Cryphonectria parasitica (Murrill) Barr; oder
  2. ii) seit Beginn der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden auf der Vermehrungsfläche keine Symptome von Cryphonectria parasitica (Murrill) Barr an Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen der Kategorie Vorstufenmaterial festgestellt.

(c) Basismaterial

Anforderungen an die Vermehrungsfläche, den Vermehrungsbetrieb oder das Gebiet

  1. i) Vermehrungsmaterial und Vorstufenmaterial für Obstpflanzen der Kategorie Basismaterial werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Cryphonectria parasitica (Murrill) Barr; oder
  2. ii) seit Beginn der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden auf der Vermehrungsfläche keine Symptome von Cryphonectria parasitica (Murrill) Barr an Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen der Kategorie Basismaterial festgestellt;

d) Zertifiziertes und CAC-Material

Anforderungen an die Vermehrungsfläche, den Vermehrungsbetrieb oder das Gebiet

  1. i) Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen der Kategorien zertifiziertes und CAC-Material werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Cryphonectria parasitica (Murrill) Barr; oder
  2. ii) seit Beginn der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden auf der Vermehrungsfläche keine Symptome von Cryphonectria parasitica (Murrill) Barr an Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen der Kategorien zertifiziertes und CAC-Material festgestellt; oder
  3. iii) Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen der Kategorien zertifiziertes und CAC-Material mit Symptomen von Cryphonectria parasitica (Murrill) Barr wurden entfernt; der verbleibende Bestand an Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen wird wöchentlich kontrolliert, und mindestens innerhalb der letzten drei Wochen vor dem Versand werden auf der Vermehrungsfläche keine Symptome festgestellt.

2. Citrus L., Fortunella Swingle und Poncirus Raf.

a) Vorstufenmaterial

Visuelle Kontrolle

Visuelle Kontrollen werden zweimal jährlich durchgeführt.

Beprobung und Untersuchung

Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird jährlich im Hinblick auf das Vorhandensein von Spiroplasma citri Saglio et al. beprobt und untersucht. Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird 3 Jahre nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial sowie anschließend in 3-Jahres-Intervallen im Hinblick auf das Vorhandensein von Citrus tristeza virus (EU-Isolate) beprobt und untersucht.

Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird 6 Jahre nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial sowie anschließend in 6-Jahres-Intervallen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang II aufgeführten RNQPs außer Citrus tristeza virus (EU-Isolate) und Spiroplasma citri Saglio et al. beprobt und untersucht und ebenso, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Anhang I aufgeführten RNQPs bestehen.

b) Basismaterial

Visuelle Kontrolle

Visuelle Kontrollen werden zweimal jährlich im Hinblick auf Citrus tristeza virus (EU-Isolate), Spiroplasma citri Saglio et al. und Plenodomus tracheiphilus (Petri) Gruyter, Aveskamp & Verkley, durchgeführt. Visuelle Kontrollen werden einmal jährlich im Hinblick auf alle in den Anhängen I und II aufgeführten RNQPs außer Citrus tristeza virus (EU-Isolate), Spiroplasma citri Saglio et al. und Plenodomus tracheiphilus (Petri) Gruyter, Aveskamp & Verkley, durchgeführt.

Beprobung und Untersuchung

Im Fall von Mutterpflanzen für Basismaterial, die in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden, wird jede dieser Mutterpflanzen alle 3 Jahre im Hinblick auf das Vorhandensein von Citrus tristeza virus (EU-Isolate) beprobt und untersucht. Alle 3 Jahre wird ein repräsentativer Anteil der Mutterpflanzen für Basismaterial auf das Vorhandensein von Spiroplasma citri Saglio et al. beprobt und untersucht.

Von den Mutterpflanzen für Basismaterial, die nicht in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden, wird jedes Jahr ein repräsentativer Anteil im Hinblick auf das Vorhandensein von Citrus tristeza virus (EU-Isolate) und Spiroplasma citri Saglio et al. beprobt und untersucht, sodass alle Mutterpflanzen in einem 2-Jahres-Intervall untersucht werden. Wenn die Untersuchung auf Citrus tristeza virus (EU-Isolate) positiv ausfällt, werden alle Mutterpflanzen für Basismaterial auf der Vermehrungsfläche beprobt und untersucht. Von den Mutterpflanzen für Basismaterial, die nicht in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden, wird alle 6 Jahre ein repräsentativer Anteil aufgrund einer Bewertung des Befallsrisikos dieser Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in den Anhängen I und II aufgeführten RNQPs außer Citrus tristeza virus (EU-Isolate) und Spiroplasma citri Saglio et al. beprobt und untersucht.

c) Zertifiziertes Material

Visuelle Kontrolle

Visuelle Kontrollen werden zweimal jährlich im Hinblick auf Citrus tristeza virus (EU-Isolate), Spiroplasma citri Saglio et al. und Plenodomus tracheiphilus (Petri) Gruyter, Aveskamp & Verkley, durchgeführt. Visuelle Kontrollen werden einmal jährlich im Hinblick auf alle in den Anhängen I und II aufgeführten RNQPs außer Citrus tristeza virus (EU-Isolate), Spiroplasma citri Saglio et al. und Plenodomus tracheiphilus (Petri) Gruyter, Aveskamp & Verkley, durchgeführt.

Beprobung und Untersuchung

Von den Mutterpflanzen für zertifiziertes Material, die in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden, wird alle 4 Jahre ein repräsentativer Anteil im Hinblick auf das Vorhandensein von Citrus tristeza virus (EU-Isolate) durchgeführt, sodass alle Mutterpflanzen in einem 8-Jahres-Intervall untersucht werden.

Von den Mutterpflanzen für zertifiziertes Material, die nicht in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden, wird jedes Jahr ein repräsentativer Anteil im Hinblick auf das Vorhandensein von Citrus tristeza virus (EU-Isolate) beprobt und untersucht, sodass alle Mutterpflanzen in einem 3-Jahres-Intervall untersucht werden. Von den Mutterpflanzen für zertifiziertes Material, die nicht in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden, wird bei bestehendem Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Anhängen I und II aufgeführten Schädlinge außer Citrus tristeza virus (EU-Isolate) ein repräsentativer Anteil beprobt und untersucht.

Wenn die Untersuchung auf Citrus tristeza virus (EU-Isolate) positiv ausfällt, werden alle Mutterpflanzen für zertifiziertes Material auf der Vermehrungsfläche beprobt und untersucht.

d) Basismaterial und zertifiziertes Material

Anforderungen an die Vermehrungsfläche, den Vermehrungsbetrieb oder das Gebiet

  1. i) Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen der Kategorien Basismaterial und zertifiziertes Material werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Citrus tristeza virus (EU-Isolate), Spiroplasma citri Saglio et al. und Plenodomus tracheiphilus (Petri) Gruyter, Aveskamp & Verkley; oder
  2. ii) an Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen der Kategorien Basismaterial und zertifiziertes Material, die in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden, wurden während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode keine Symptome von Spiroplasma citri Saglio et al. oder Plenodomus tracheiphilus (Petri) Gruyter, Aveskamp & Verkley, festgestellt; das Material wurde vor dem Inverkehrbringen stichprobenartig beprobt und im Hinblick auf Citrus tristeza virus (EU-Isolate) untersucht; oder
  3. iii) an Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen der Kategorie zertifiziertes Material, die nicht in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden, wurden während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode keine Symptome von Spiroplasma citri Saglio et al. oder Plenodomus tracheiphilus (Petri) Gruyter, Aveskamp & Verkley, festgestellt, und ein repräsentativer Anteil des Materials wurde vor dem Inverkehrbringen im Hinblick auf Citrus tristeza virus (EU-Isolate) beprobt und untersucht; oder
  4. iv) bei Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen der Kategorie zertifiziertes Material, die nicht in insektensicheren Einrichtungen gezogen wurden:
    1. - während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden an nicht mehr als 2 % des Vermehrungsmaterials und der Obstpflanzen der Kategorie zertifiziertes Material auf der Vermehrungsfläche Symptome von Plenodomus tracheiphilus (Petri) Gruyter, Aveskamp & Verkley, oder Spiroplasma citri Saglio et al. festgestellt; dieses Vermehrungsmaterial und diese Obstpflanzen sowie jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet; und
    2. - ein repräsentativer Anteil des Vermehrungsmaterials und der Obstpflanzen der Kategorie zertifiziertes Material wurde vor dem Inverkehrbringen im Hinblick auf Citrus tristeza virus (EU-Isolate) beprobt und untersucht, und nicht mehr als 2 % des Vermehrungsmaterials und der Obstpflanzen der Kategorie zertifiziertes Material auf der Vermehrungsfläche wurden während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode positiv getestet. Das betreffende Vermehrungsmaterial und die betreffenden Obstpflanzen wurden entfernt und unverzüglich vernichtet. Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen in unmittelbarer Nähe wurden stichprobenartig beprobt und untersucht, und alle positiv getesteten Pflanzen wurden entfernt und unverzüglich vernichtet.

e) CAC-Material

Visuelle Kontrolle

Visuelle Kontrollen werden einmal jährlich durchgeführt.

Beprobung und Untersuchung

Vermehrungsmaterial und Obstbäume der Kategorie CAC-Material stammen von einer identifizierten Materialquelle, die aufgrund visueller Kontrolle, Beprobung und Untersuchung als frei von den in Anhang II aufgeführten RNQPs befunden wurde.

Wenn die identifizierte Materialquelle in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurde, wird alle 8 Jahre ein repräsentativer Anteil des Materials im Hinblick auf das Vorhandensein von Citrus tristeza virus (EU-Isolate) beprobt und untersucht.

Wenn die identifizierte Materialquelle nicht in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurde, wird alle 3 Jahre ein repräsentativer Anteil des Materials im Hinblick auf das Vorhandensein von Citrus tristeza virus (EU-Isolate) beprobt und untersucht.

Anforderungen an die Vermehrungsfläche, den Vermehrungsbetrieb oder das Gebiet

  1. i) Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen der Kategorie CAC-Material werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Citrus tristeza virus (EU-Isolate), Spiroplasma citri Saglio et al. und Plenodomus tracheiphilus (Petri) Gruyter, Aveskamp & Verkley; oder
  2. ii) an Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen der Kategorie CAC-Material, die in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden, wurden während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode keine Symptome von Spiroplasma citri Saglio et al. oder Plenodomus tracheiphilus (Petri) Gruyter, Aveskamp & Verkley, festgestellt; das Material wurde vor dem Inverkehrbringen stichprobenartig im Hinblick auf Citrus tristeza virus (EU-Isolate) beprobt und untersucht; oder
  3. iii) an Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen der Kategorie CAC-Material, die nicht in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden, wurden während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode auf der Vermehrungsfläche keine Symptome von Spiroplasma citri Saglio et al. oder Plenodomus tracheiphilus (Petri) Gruyter, Aveskamp & Verkley, festgestellt; jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet; ein repräsentativer Anteil des Materials wurde vor dem Inverkehrbringen im Hinblick auf Citrus tristeza virus (EU-Isolate) beprobt und untersucht; oder
  4. iv) bei Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen der Kategorie CAC-Material, die nicht in insektensicheren Einrichtungen gezogen wurden:
    1. - während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden an nicht mehr als 2 % des Vermehrungsmaterials und der Obstpflanzen der Kategorie CAC-Material auf der Vermehrungsfläche Symptome von Spiroplasma citri Saglio et al. oder Plenodomus tracheiphilus (Petri) Gruyter, Aveskamp & Verkley, festgestellt; dieses Vermehrungsmaterial und diese Obstpflanzen sowie jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet; und
    2. - ein repräsentativer Anteil des Vermehrungsmaterials und der Obstpflanzen der Kategorie CAC-Material wurde vor dem Inverkehrbringen im Hinblick auf Citrus tristeza virus (EU-Isolate) beprobt und untersucht, und nicht mehr als 2 % des Vermehrungsmaterials und der Obstpflanzen der Kategorie CAC-Material auf der Vermehrungsfläche wurden während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode positiv getestet. Das betreffende Vermehrungsmaterial und die betreffenden Obstpflanzen wurden entfernt und unverzüglich vernichtet. Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen in unmittelbarer Nähe wurden stichprobenartig beprobt und untersucht, und alle positiv getesteten Pflanzen wurden entfernt und unverzüglich vernichtet.

3. Corylus avellana L.

Alle Kategorien

Visuelle Kontrolle

Visuelle Kontrollen werden einmal jährlich durchgeführt.

Beprobung und Untersuchung

Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Anhängen I und II aufgeführten RNQPs bestehen.

4. Cydonia oblonga Mill.

a) Alle Kategorien

Visuelle Kontrolle

Während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden visuelle Kontrollen im Hinblick auf Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al. durchgeführt. In Bezug auf alle RNQPs außer Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al. werden visuelle Kontrollen einmal jährlich durchgeführt.

b) Vorstufenmaterial

Beprobung und Untersuchung

Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird 15 Jahre nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial und anschließend in 15-Jahres-Intervallen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang II aufgeführten RNQPs außer virusähnlichen Krankheiten und Viroiden beprobt und untersucht und ebenso, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Anhang I aufgeführten RNQPs bestehen.

Anforderungen an die Vermehrungsfläche, den Vermehrungsbetrieb oder das Gebiet

Wenn ausnahmsweise gestattet wurde, nach Maßgabe des Durchführungsbeschlusses (EU) 2017/925 Vorstufenmaterial auf dem Feld unter nicht insektensicheren Bedingungen zu erzeugen, gelten folgende Anforderungen in Bezug auf Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al.:

  1. i) Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen der Kategorie Vorstufenmaterial werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al.; oder
  2. ii) Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen der Kategorie Vorstufenmaterial auf der Vermehrungsfläche wurden während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode kontrolliert, und soweit sie Symptome von Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al. aufwiesen, wurden sie ebenso wie jegliche Wirtspflanzen in der Umgebung unverzüglich entfernt und vernichtet.

c) Basismaterial

Beprobung und Untersuchung

Ein repräsentativer Anteil der Mutterpflanzen für Basismaterial wird alle 15 Jahre aufgrund einer Bewertung des Befallsrisikos dieser Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang II aufgeführten RNQPs außer virusähnlichen Krankheiten und Viroiden beprobt und untersucht und ebenso, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Anhang I aufgeführten RNQPs bestehen.

d) Zertifiziertes Material

Beprobung und Untersuchung

Ein repräsentativer Anteil der Mutterpflanzen für zertifiziertes Material wird alle 15 Jahre aufgrund einer Bewertung des Befallsrisikos dieser Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang II aufgeführten RNQPs außer virusähnlichen Krankheiten und Viroiden beprobt und untersucht und ebenso, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Anhang I aufgeführten RNQPs bestehen.

Zertifizierte Obstpflanzen werden beprobt und untersucht, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Anhängen I und II aufgeführten RNQPs bestehen.

e) Basismaterial und zertifiziertes Material

Anforderungen an die Vermehrungsfläche, den Vermehrungsbetrieb oder das Gebiet

  1. i) Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen der Kategorien Basismaterial und zertifiziertes Material werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al.; oder
  2. ii) Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen der Kategorien Basismaterial und zertifiziertes Material auf der Vermehrungsfläche wurden während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode kontrolliert, und soweit sie Symptome von Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al. aufwiesen, wurden sie ebenso wie jegliche Wirtspflanzen in der Umgebung unverzüglich entfernt und vernichtet.

f) CAC-Material

Beprobung und Untersuchung

Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Anhängen I und II aufgeführten RNQPs bestehen.

Anforderungen an die Vermehrungsfläche, den Vermehrungsbetrieb oder das Gebiet

  1. i) Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen der Kategorie CAC-Material werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al.; oder
  2. ii) Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen der Kategorie CAC-Material auf der Vermehrungsfläche wurden während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode kontrolliert, und soweit sie Symptome von Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al. aufwiesen, wurden sie ebenso wie jegliche Wirtspflanzen in der Umgebung unverzüglich entfernt und vernichtet.

5. Ficus carica L.

Alle Kategorien

Visuelle Kontrolle

Visuelle Kontrollen werden einmal jährlich durchgeführt.

Beprobung und Untersuchung

Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Anhang I aufgeführten RNQPs bestehen.

6. Fragaria L.

a) Alle Kategorien

Visuelle Kontrolle

Visuelle Kontrollen werden zweimal jährlich während der Vegetationsperiode durchgeführt. Das Laub von Fragaria L. wird visuell auf das Vorhandensein von Phytophthora fragariae C.J. Hickman kontrolliert.

Bei Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen, die durch Mikrovermehrung erzeugt werden und die weniger als drei Monate lang gehalten werden, ist in diesem Zeitraum nur eine visuelle Kontrolle erforderlich.

b) Vorstufenmaterial

Beprobung und Untersuchung

Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird 1 Jahr nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial und danach einmal in jeder Vegetationsperiode im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang II aufgeführten RNQPs beprobt und untersucht und ebenso, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Anhang I aufgeführten RNQPs bestehen.

c) Basismaterial

Beprobung und Untersuchung

Eine repräsentative Probe der Wurzeln wird beprobt und untersucht, wenn Symptome von Phytophthora fragariae C.J. Hickman an den Blättern festgestellt wurden. Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn bei der visuellen Kontrolle unklare Symptome von Arabis mosaic virus, Raspberry ringspot virus, Strawberry crinkle virus, Strawberry latent ringspot virus, Strawberry mild yellow edge virus, Strawberry vein banding virus und Tomato black ring virus festgestellt wurden. Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Anhängen I und II aufgeführten RNQPs außer Arabis mosaic virus, Phytophthora fragariae C.J. Hickman, Raspberry ringspot virus, Strawberry crinkle virus, Strawberry latent ringspot virus, Strawberry mild yellow edge virus, Strawberry vein banding virus und Tomato black ring virus bestehen.

Anforderungen an die Vermehrungsfläche, den Vermehrungsbetrieb oder das Gebiet

  1. i) Phytophthora fragariae C.J. Hickman
    1. - Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen der Kategorie Basismaterial werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Phytophthora fragariae C.J. Hickman; oder
    2. - während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome von Phytophthora fragariae C.J. Hickman an Blättern von Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen der Kategorie Basismaterial auf der Vermehrungsfläche festgestellt; befallenes Vermehrungsmaterial und befallene Obstpflanzen und Pflanzen in einem Umkreis von mindestens 5 Metern wurden markiert, von der Ernte und vom Inverkehrbringen ausgeschlossen und vernichtet, nachdem das nicht befallene Vermehrungsmaterial und die nicht befallenen Obstpflanzen und Pflanzen geerntet worden waren;
    3. - Xanthomonas fragariae Kennedy & King
    4. - Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen der Kategorie Basismaterial werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Xanthomonas fragariae Kennedy & King; oder
    5. - während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome von Xanthomonas fragariae Kennedy & King an Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen der Kategorie Basismaterial auf der Vermehrungsfläche festgestellt; jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet;
  2. ii) - Phytophthora fragariae C.J. Hickman
    1. - eine Ruhephase, in der das betreffende Vermehrungsmaterial und die betreffenden Obstpflanzen nicht angebaut werden, von mindestens 10 Jahren zwischen der Feststellung von Phytophthora fragariae C.J. Hickman und der nächsten Anpflanzung wird eingehalten; oder
    2. - die Entwicklung der Krankheit am Bestand und im Boden auf der Vermehrungsfläche wird protokolliert;
    3. - Xanthomonas fragariae Kennedy & King
    4. - eine Ruhephase, in der das betreffende Vermehrungsmaterial und die betreffenden Obstpflanzen nicht angebaut werden, von mindestens 1 Jahr zwischen der Feststellung von Xanthomonas fragariae Kennedy & King und der nächsten Anpflanzung wird eingehalten;
  3. iii) Anforderungen im Hinblick auf RNQPs außer Xanthomonas fragariae Kennedy & King und Phytophthora fragariae C.J. Hickman und außer Viren:
    1. - Der Anteil des Vermehrungsmaterials und der Obstpflanzen der Kategorie Basismaterial auf der Vermehrungsfläche, der während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode Symptome folgender RNQPs aufwies, darf die angegebenen Werte nicht überschreiten:
    2. - 0,05 % bei Aphelenchoides besseyi;
    3. - 0,1 % bei Strawberry multiplier disease phytoplasma;
    4. - 0,2 % bei:

      Candidatus Phytoplasma asteris Lee et al.;

      Candidatus Phytoplasma pruni;

      Candidatus Phytoplasma solani Quaglino et al.;

      Verticillium albo-atrum Reinke & Berthold;

      Verticillium dahliae Kleb;

Candidatus Phytoplasma pruni;

Candidatus Phytoplasma solani Quaglino et al.;

Verticillium albo-atrum Reinke & Berthold;

Verticillium dahliae Kleb;

  1. - 0,5 % bei:
  2. _ Chaetosiphon fragaefolii Cockerell;
  3. _ Ditylenchus dipsaci (Kuehn) Filipjev;
  4. _ Meloidogyne hapla Chitwood;
  5. _ Podosphaera aphanis (Wallroth) Braun & Takamatsu;
  6. - 1 % bei Pratylenchus vulnus Allen & Jensen; dieses Vermehrungsmaterial und diese Obstpflanzen sowie jegliche Wirtspflanzen in der Nähe wurden entfernt und vernichtet; und
  7. - bei einem positiven Testergebnis für Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen der Kategorie Basismaterial, die Symptome von Arabis mosaic virus, Raspberry ringspot virus, Strawberry crinkle virus, Strawberry latent ringspot virus, Strawberry mild yellow edge virus, Strawberry vein banding virus und Tomato black ring virus aufweisen, werden das betreffende Vermehrungsmaterial und die betreffenden Obstpflanzen entfernt und unverzüglich vernichtet;
    1. iv) Anforderungen im Hinblick auf alle Viren:
  8. - während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden an nicht mehr als 1 % des Vermehrungsmaterials und der Obstpflanzen der Kategorie Basismaterial auf der Vermehrungsfläche Symptome aller in den Anhängen I und II aufgeführten Viren festgestellt; dieses Vermehrungsmaterial und diese Obstpflanzen sowie jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet.

d) Zertifiziertes Material

Beprobung und Untersuchung

Eine repräsentative Probe der Wurzeln wird beprobt und untersucht, wenn Symptome von Phytophthora fragariae C.J. Hickman an den Blättern festgestellt wurden. Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn bei der visuellen Kontrolle unklare Symptome von Arabis mosaic virus, Raspberry ringspot virus, Strawberry crinkle virus, Strawberry latent ringspot virus, Strawberry mild yellow edge virus, Strawberry vein banding virus und Tomato black ring virus festgestellt wurden. Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Anhängen I und II aufgeführten RNQPs außer Arabis mosaic virus, Phytophthora fragariae C.J. Hickman, Raspberry ringspot virus, Strawberry crinkle virus, Strawberry latent ringspot virus, Strawberry mild yellow edge virus, Strawberry vein banding virus und Tomato black ring virus bestehen.

Anforderungen an die Vermehrungsfläche, den Vermehrungsbetrieb oder das Gebiet

  1. i) - Phytophthora fragariae C.J. Hickman
    1. - Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen der Kategorie zertifiziertes Material werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Phytophthora fragariae C.J. Hickman; oder
    2. - während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome von Phytophthora fragariae C.J. Hickman an den Blättern von Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen der Kategorie zertifiziertes Material auf der Vermehrungsfläche festgestellt; befallenes Vermehrungsmaterial und befallene Obstpflanzen und Pflanzen in einem Umkreis von mindestens 5 Metern wurden markiert, von der Ernte und vom Inverkehrbringen ausgeschlossen und vernichtet, nachdem nicht befallene Pflanzen geerntet worden waren;
    3. - Xanthomonas fragariae Kennedy & King
    4. - Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen der Kategorie zertifiziertes Material werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Xanthomonas fragariae Kennedy & King; oder
    5. - während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden an nicht mehr als 2 % des Vermehrungsmaterials und der Obstpflanzen der Kategorie zertifiziertes Material auf der Vermehrungsfläche Symptome von Xanthomonas fragariae Kennedy & King festgestellt; dieses Vermehrungsmaterial und diese Obstpflanzen sowie jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet;
  2. ii) - Phytophthora fragariae C.J. Hickman
    1. - eine Ruhephase, in der das betreffende Vermehrungsmaterial und die betreffenden Obstpflanzen nicht angebaut werden, von mindestens 10 Jahren zwischen der Feststellung von Phytophthora fragariae C.J. Hickman und der nächsten Anpflanzung wird eingehalten; oder
    2. - die Entwicklung der Krankheit am Bestand und im Boden auf der Vermehrungsfläche wird protokolliert;
    3. - Xanthomonas fragariae Kennedy & King
    4. - eine Ruhephase, in der das betreffende Vermehrungsmaterial und die betreffenden Obstpflanzen nicht angebaut werden, von mindestens 1 Jahr zwischen der Feststellung von Xanthomonas fragariae Kennedy & King und der nächsten Anpflanzung wird eingehalten;
  3. iii) Anforderungen im Hinblick auf RNQPs außer Xanthomonas fragariae Kennedy & King und Phytophthora fragariae C.J. Hickman und außer Viren:
    1. - Der Anteil des Vermehrungsmaterials und der Obstpflanzen der Kategorie zertifiziertes Material auf der Vermehrungsfläche, der während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode Symptome folgender RNQPs aufwies, darf die angegebenen Werte nicht überschreiten:
    2. - 0,1 % bei Phytonemus pallidus Banks;
    3. - 0,5 % bei:
    4. _ Aphelenchoides besseyi Christie;
    5. _ Strawberry multiplier disease phytoplasma;
    6. - 1 % bei:
    7. _ Aphelenchoides fragariae (Ritzema Bos) Christie;
    8. _ Candidatus Phlomobacter fragariae Zreik, Bové & Garnier;
    9. _ Candidatus Phytoplasma asteris Lee et al.;
    10. _ Candidatus Phytoplasma australiense Davis et al.;
    11. _ Candidatus Phytoplasma fragariae Valiunas, Staniulis & Davis;
    12. _ Candidatus Phytoplasma pruni;
    13. _ Candidatus Phytoplasma solani Quaglino et al.;
    14. _ Chaetosiphon fragaefolii Cockerell;
    15. _ Clover phyllody phytoplasma;
    16. _ Ditylenchus dipsaci (Kuehn) Filipjev;
    17. -_ Meloidogyne hapla Chitwood Chitwood;
    18. _ Podosphaera aphanis (Wallroth) Braun & Takamatsu;
    19. _ Pratylenchus vulnus Allen & Jensen;
    20. _ Rhizoctonia fragariae Hussain & W.E.McKeen;
    21. - 2 % bei:
    22. _ Verticillium albo-atrum Reinke & Berthold;
    23. _ Verticillium dahliae Kleb; dieses Vermehrungsmaterial und diese Obstpflanzen sowie jegliche Wirtspflanzen in der Nähe wurden entfernt und vernichtet; und
    24. - bei einem positiven Testergebnis für Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen der Kategorie zertifiziertes Material, die Symptome von Arabis mosaic virus, Raspberry ringspot virus, Strawberry crinkle virus, Strawberry latent ringspot virus, Strawberry mild yellow edge virus, Strawberry vein banding virus und Tomato black ring virus aufweisen, werden das betreffende Vermehrungsmaterial und die betreffenden Obstpflanzen entfernt und unverzüglich vernichtet;
  4. iv) Anforderungen im Hinblick auf alle Viren
    1. _ Während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden an nicht mehr als 2 % des Vermehrungsmaterials und der Obstpflanzen der Kategorie zertifiziertes Material auf der Vermehrungsfläche Symptome aller in den Anhängen I und II aufgeführten Viren festgestellt; dieses Vermehrungsmaterial und diese Obstpflanzen sowie alle Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet.

e) CAC-Material

Beprobung und Untersuchung

Eine repräsentative Probe der Wurzeln wird beprobt und untersucht, wenn Symptome von Phytophthora fragariae C.J. Hickman an den Blättern festgestellt wurden. Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn bei der visuellen Kontrolle unklare Symptome von Arabis mosaic virus, Raspberry ringspot virus, Strawberry crinkle virus, Strawberry latent ringspot virus, Strawberry mild yellow edge virus, Strawberry vein banding virus und Tomato black ring virus festgestellt wurden. Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Anhängen I und II aufgeführten RNQPs außer Arabis mosaic virus, Phytophthora fragariae C.J. Hickman, Raspberry ringspot virus, Strawberry crinkle virus, Strawberry latent ringspot virus, Strawberry mild yellow edge virus, Strawberry vein banding virus und Tomato black ring virus bestehen.

Anforderungen an die Vermehrungsfläche, den Vermehrungsbetrieb oder das Gebiet

  1. i) - Phytophthora fragariae C.J. Hickman
    1. - Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen der Kategorie CAC-Material werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Phytophthora fragariae C.J. Hickman; oder
    2. - während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome von Phytophthora fragariae C.J. Hickman an den Blättern von Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen der Kategorie CAC-Material auf der Vermehrungsfläche festgestellt; befallenes Vermehrungsmaterial und befallene Obstpflanzen und Pflanzen in einem Umkreis von mindestens 5 Metern wurden markiert, von der Ernte und vom Inverkehrbringen ausgeschlossen und vernichtet, nachdem der nicht befallene Bestand an Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen geerntet worden war;
    3. - Xanthomonas fragariae Kennedy & King
    4. - Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen der Kategorie CAC-Material werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Xanthomonas fragariae Kennedy & King; oder
    5. - während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome von Xanthomonas fragariae Kennedy & King an Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen der Kategorie CAC-Material auf der Vermehrungsfläche festgestellt, und jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt; oder
    6. - während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden an nicht mehr als 5 % des Vermehrungsmaterials und der Obstpflanzen der Kategorie CAC-Material auf der Vermehrungsfläche Symptome von Xanthomonas fragariae Kennedy & King festgestellt; dieses Vermehrungsmaterial und diese Obstpflanzen sowie jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet.
  2. ii) Anforderungen im Hinblick auf Viren:
    1. - Bei einem positiven Testergebnis für Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen der Kategorie CAC-Material, die Symptome von Arabis mosaic virus, Raspberry ringspot virus, Strawberry crinkle virus, Strawberry latent ringspot virus, Strawberry mild yellow edge virus, Strawberry vein banding virus und Tomato black ring virus aufweisen, werden das betreffende Vermehrungsmaterial und die betreffenden Obstpflanzen entfernt und unverzüglich vernichtet.

7. Juglans regia L.

a) Alle Kategorien

Visuelle Kontrolle

Visuelle Kontrollen werden einmal jährlich durchgeführt.

b) Vorstufenmaterial

Beprobung und Untersuchung

Jede blühende Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird 1 Jahr nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial und anschließend in 1-Jahres-Intervallen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang II aufgeführten RNQPs beprobt und untersucht und ebenso, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Anhang I aufgeführten RNQPs bestehen.

c) Basismaterial

Beprobung und Untersuchung

Von den Mutterpflanzen für Basismaterial wird jedes Jahr ein repräsentativer Anteil aufgrund einer Bewertung des Befallsrisikos dieser Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in den Anhängen I und II aufgeführten RNQPs beprobt und untersucht.

d) Zertifiziertes Material

Beprobung und Untersuchung

Von den Mutterpflanzen für zertifiziertes Material wird alle 3 Jahre ein repräsentativer Anteil aufgrund einer Bewertung des Befallsrisikos dieser Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in den Anhängen I und II aufgeführten RNQPs beprobt und untersucht.

Zertifizierte Pflanzen von Obstarten werden beprobt und untersucht, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Anhängen I und II aufgeführten RNQPs bestehen.

e) CAC-Material

Beprobung und Untersuchung

Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Anhängen I und II aufgeführten RNQPs bestehen.

8. Malus Mill.

a) Alle Kategorien

Visuelle Kontrolle

Visuelle Kontrollen werden einmal jährlich durchgeführt.

b) Vorstufenmaterial

Beprobung und Untersuchung

Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird 15 Jahre nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial sowie anschließend in 15-Jahres-Intervallen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang II aufgeführten RNQPs außer virusähnlichen Krankheiten und Viroiden beprobt und untersucht und ebenso, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Anhang I aufgeführten RNQPs bestehen.

Anforderungen an die Vermehrungsfläche, den Vermehrungsbetrieb oder das Gebiet

Wenn ausnahmsweise gestattet wurde, nach Maßgabe des Durchführungsbeschlusses (EU) 2017/925 Vorstufenmaterial auf dem Feld unter nicht insektensicheren Bedingungen zu erzeugen, gelten folgende Anforderungen in Bezug auf Candidatus Phytoplasma mali Seemüller & Schneider und Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al.:

  1. i) Candidatus Phytoplasma mali Seemüller & Schneider
    1. - Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen der Kategorie Vorstufenmaterial werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Candidatus Phytoplasma mali Seemüller & Schneider; oder
    2. - während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome von Candidatus Phytoplasma mali Seemüller & Schneider an Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen der Kategorie Vorstufenmaterial auf der Vermehrungsfläche festgestellt, und jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet;
  2. ii) Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al.
    1. - Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen der Kategorie Vorstufenmaterial werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al.; oder
    2. - Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen der Kategorie Vorstufenmaterial auf der Vermehrungsfläche wurden während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode kontrolliert, und soweit sie Symptome von Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al. aufwiesen, wurden sie ebenso wie jegliche Wirtspflanzen in der Umgebung unverzüglich entfernt und vernichtet.

c) Basismaterial

Beprobung und Untersuchung

Von Mutterpflanzen für Basismaterial, die in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden, wird alle 15 Jahre ein repräsentativer Anteil im Hinblick auf das Vorhandensein von Candidatus Phytoplasma mali Seemüller & Schneider beprobt und untersucht.

Von Mutterpflanzen für Basismaterial, die nicht in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden, wird alle 3 Jahre ein repräsentativer Anteil im Hinblick auf das Vorhandensein von Candidatus Phytoplasma mali Seemüller & Schneider beprobt und untersucht; ein repräsentativer Anteil der Mutterpflanzen für Basismaterial wird alle 15 Jahre aufgrund einer Bewertung des Befallsrisikos dieser Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang II aufgeführten RNQPs außer Candidatus Phytoplasma mali Seemüller & Schneider und virusähnlichen Krankheiten und Viroiden beprobt und untersucht und ebenso, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Anhang I aufgeführten RNQPs bestehen.

d) Zertifiziertes Material

Beprobung und Untersuchung

Von Mutterpflanzen für zertifiziertes Material, die in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden, wird alle 15 Jahre ein repräsentativer Anteil im Hinblick auf das Vorhandensein von Candidatus Phytoplasma mali Seemüller & Schneider beprobt und untersucht.

Von Mutterpflanzen für zertifiziertes Material, die nicht in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden, wird alle 5 Jahre ein repräsentativer Anteil im Hinblick auf das Vorhandensein von Candidatus Phytoplasma mali Seemüller & Schneider beprobt und untersucht; ein repräsentativer Anteil der zertifizierten Mutterpflanzen wird alle 15 Jahre aufgrund einer Bewertung des Befallsrisikos dieser Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang II aufgeführten RNQPs außer Candidatus Phytoplasma mali Seemüller & Schneider und virusähnlichen Krankheiten und Viroiden beprobt und untersucht und ebenso, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Anhang I aufgeführten RNQPs bestehen.

Zertifizierte Pflanzen von Obstarten werden beprobt und untersucht, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Anhängen I und II aufgeführten RNQPs bestehen.

e) Basismaterial und zertifiziertes Material

Anforderungen an die Vermehrungsfläche, den Vermehrungsbetrieb oder das Gebiet

  1. i) Candidatus Phytoplasma mali Seemüller & Schneider
    1. - Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen der Kategorien Basismaterial und zertifiziertes Material werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Candidatus Phytoplasma mali Seemüller & Schneider; oder
    2. - während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome von Candidatus Phytoplasma mali Seemüller & Schneider an Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen der Kategorien Basismaterial und zertifiziertes Material auf der Vermehrungsfläche festgestellt, und jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet; oder
    3. - während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden Symptome von Candidatus Phytoplasma mali Seemüller & Schneider an nicht mehr als 2 % des Vermehrungsmaterials und der Obstpflanzen der Kategorie zertifiziertes Material auf der Vermehrungsfläche festgestellt; dieses Vermehrungsmaterial und diese Obstpflanzen sowie jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet; eine repräsentative Probe des symptomfreien Vermehrungsmaterials und der symptomfreien Obstpflanzen in den Partien, in denen Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen mit Symptomen gefunden worden waren, wurde untersucht und als frei von Candidatus Phytoplasma mali Seemüller & Schneider befunden;
  2. ii) Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al.
    1. - Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen der Kategorien Basismaterial und zertifiziertes Material werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al.; oder

- Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen der Kategorien Basismaterial und zertifiziertes Material auf der Vermehrungsfläche wurden während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode kontrolliert, und soweit sie Symptome von Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al. aufwiesen, wurden sie ebenso wie jegliche Wirtspflanzen in der Umgebung unverzüglich entfernt und vernichtet.

f) CAC-Material

Beprobung und Untersuchung

Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Anhängen I und II aufgeführten RNQPs bestehen.

Anforderungen an die Vermehrungsfläche, den Vermehrungsbetrieb oder das Gebiet

  1. i) Candidatus Phytoplasma mali Seemüller & Schneider
    1. - Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen der Kategorie CAC-Material werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Candidatus Phytoplasma mali Seemüller & Schneider;
    2. - während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome von Candidatus Phytoplasma mali Seemüller & Schneider an Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen der Kategorie CAC-Material auf der Vermehrungsfläche festgestellt, und jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet; oder
    3. - während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden Symptome von Candidatus Phytoplasma mali Seemüller & Schneider an nicht mehr als 2 % des Vermehrungsmaterials und der Obstpflanzen der Kategorie CAC-Material auf der Vermehrungsfläche festgestellt; jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet; eine repräsentative Probe des symptomfreien Vermehrungsmaterials und der symptomfreien Obstpflanzen in den Partien, in denen Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen mit Symptomen gefunden worden waren, wurde untersucht und als frei von Candidatus Phytoplasma mali Seemüller & Schneider befunden;
  2. ii) Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al.
    1. - Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen der Kategorie CAC-Material werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al.; oder
    2. - Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen der Kategorie CAC-Material auf der Vermehrungsfläche wurden während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode kontrolliert, und soweit sie Symptome von Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al. aufwiesen, wurden sie ebenso wie jegliche Wirtspflanzen in der Umgebung unverzüglich entfernt und vernichtet.

9. Olea europaea L.

a) Alle Kategorien

Visuelle Kontrolle

Visuelle Kontrollen werden einmal jährlich durchgeführt.

b) Vorstufenmaterial

Beprobung und Untersuchung

Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird 10 Jahre nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial sowie anschließend in 10-Jahres-Intervallen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang II aufgeführten RNQPs beprobt und untersucht und ebenso, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Anhang I aufgeführten RNQPs bestehen.

c) Basismaterial

Beprobung und Untersuchung

Von den Mutterpflanzen für Basismaterial wird ein repräsentativer Anteil beprobt, sodass alle Pflanzen in einem 30-Jahres-Intervall aufgrund einer Bewertung des Befallsrisikos dieser Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in den Anhängen I und II aufgeführten RNQPs untersucht werden.

d) Zertifiziertes Material

Beprobung und Untersuchung

Von Mutterpflanzen, die zur Erzeugung von Saatgut verwendet werden („Saatgut-Mutterpflanzen“), wird ein repräsentativer Anteil beprobt, sodass alle Pflanzen in einem 40-Jahres-Intervall aufgrund einer Bewertung des Befallsrisikos dieser Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in den Anhängen I und II aufgeführten RNQPs untersucht werden. Von anderen Mutterpflanzen, die nicht als Saatgut-Mutterpflanzen verwendet werden, wird ein repräsentativer Anteil beprobt, sodass alle Pflanzen in einem 30-Jahres-Intervall aufgrund einer Bewertung des Befallsrisikos dieser Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in den Anhängen I und II aufgeführten RNQPs untersucht werden.

e) CAC-Material

Beprobung und Untersuchung

Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Anhängen I und II aufgeführten RNQPs bestehen.

10. Pistacia vera L.

Alle Kategorien

Visuelle Kontrolle

Visuelle Kontrollen werden einmal jährlich durchgeführt.

Beprobung und Untersuchung

Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Anhang I aufgeführten RNQPs bestehen.

11. Prunus armeniaca L., Prunus avium L., Prunus cerasifera Ehrh., Prunus cerasus L., Prunus domestica L., Prunus dulcis (Miller) Webb, Prunus persica (L.) Batsch und Prunus salicina Lindley

a) Vorstufenmaterial

Visuelle Kontrolle

Visuelle Kontrollen werden zweimal jährlich im Hinblick auf Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider, Plum pox virus, Xanthomonas arboricola pv. pruni (Smith) Vauterin et al. und Pseudomonas syringae pv. persicae (Prunier, Luisetti &. Gardan) Young, Dye & Wilkie (Prunus persica (L.) Batsch und Prunus salicina Lindley) durchgeführt. Visuelle Kontrollen werden einmal jährlich im Hinblick auf alle in den Anhängen I und II aufgeführten RNQPs außer Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider, Plum pox virus, Xanthomonas arboricola pv. pruni (Smith) Vauterin et al. und Pseudomonas syringae pv. persicae (Prunier, Luisetti &. Gardan) Young, Dye & Wilkie durchgeführt.

Beprobung und Untersuchung

Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen für Vorstufenmaterial von Prunus armeniaca L., Prunus avium L., Prunus cerasus L., Prunus domestica L. und Prunus dulcis (Miller) Webb stammen von Mutterpflanzen, die in der vorangegangenen Vegetationsperiode untersucht und als frei von Plum pox virus befunden wurden.

Unterlagen für Vorstufenmaterial von Prunus cerasifera Ehrh. und Prunus domestica L. stammen von Mutterpflanzen, die in der vorangegangenen Vegetationsperiode untersucht und als frei von Plum pox virus befunden wurden. Unterlagen für Vorstufenmaterial von Prunus cerasifera Ehrh. und Prunus domestica L. stammen von Mutterpflanzen, die in den vorangegangenen fünf Vegetationsperioden untersucht und als frei von Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider befunden wurden.

Jede blühende Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird ein Jahr nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial sowie anschließend in 1-Jahres-Intervallen im Hinblick auf Prune dwarf virus und Prunus necrotic ringspot virus beprobt und untersucht. Bei Prunus persica wird jede blühende Mutterpflanze für Vorstufenmaterial ein Jahr nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial beprobt und im Hinblick auf Peach latent mosaic viroid untersucht. Jeder Baum, der gezielt zur Bestäubung gepflanzt wird, und gegebenenfalls die wichtigsten Bestäuberbäume in der Umgebung werden im Hinblick auf Prune dwarf virus und Prunus necrotic ringspot virus beprobt und untersucht.

Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird 5 Jahre nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial sowie anschließend in 5-Jahres-Intervallen beprobt und im Hinblick auf Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider und Plum pox virus untersucht. Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird 10 Jahre nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial und danach in 10-Jahres-Intervallen beprobt und im Hinblick auf die in Anhang II aufgeführten, für die Art relevanten RNQPs außer Prune dwarf virus, Plum pox virus und Prunus necrotic ringspot virus untersucht und ebenso, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Anhang I aufgeführten RNQPs bestehen. Wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins von Xanthomonas arboricola pv. pruni (Smith) Vauterin et al. bestehen, wird ein repräsentativer Anteil der Mutterpflanzen für Vorstufenmaterial beprobt und untersucht.

Anforderungen an die Vermehrungsfläche, den Vermehrungsbetrieb oder das Gebiet

Wenn ausnahmsweise gestattet wurde, nach Maßgabe des Durchführungsbeschlusses (EU) 2017/925 Vorstufenmaterial auf dem Feld unter nicht insektensicheren Bedingungen zu erzeugen, gelten folgende Anforderungen in Bezug auf Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider, Plum pox virus, Xanthomonas arboricola pv. pruni (Smith) Vauterin et al. und Pseudomonas syringae pv. persicae (Prunier, Luisetti &. Gardan) Young, Dye & Wilkie:

  1. i) Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider
    1. - Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen der Kategorie Vorstufenmaterial werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider; oder
    2. - während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome von Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider an Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen der Kategorie Vorstufenmaterial auf der Vermehrungsfläche festgestellt; jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet; oder
    3. - Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen der Kategorie Vorstufenmaterial auf der Vermehrungsfläche werden von anderen Wirtspflanzen isoliert gehalten. Der Isolierungsabstand der Vermehrungsfläche hängt von den regionalen Gegebenheiten, von der Art des Vermehrungsmaterials, dem Vorhandensein von Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider in dem betreffenden Gebiet und den maßgeblichen Risiken ab, welche die zuständigen Behörden aufgrund ihrer Kontrollen festgestellt haben;
  2. ii) Plum pox virus
    1. - Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen der Kategorie Basismaterial werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Plum pox virus; oder
    2. - während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome von Plum pox virus an Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen der Kategorie Vorstufenmaterial auf der Vermehrungsfläche festgestellt; jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet; oder
    3. - Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen der Kategorie Vorstufenmaterial auf der Vermehrungsfläche werden von anderen Wirtspflanzen isoliert gehalten. Der Isolierungsabstand der Vermehrungsfläche hängt von den regionalen Gegebenheiten, von der Art des Vermehrungsmaterials, vom Vorhandensein von Plum pox virus in dem betreffenden Gebiet und den maßgeblichen Risiken ab, welche die zuständigen Behörden aufgrund ihrer Kontrollen festgestellt haben;
  3. iii) Pseudomonas syringae pv. persicae (Prunier, Luisetti &. Gardan) Young, Dye & Wilkie
    1. - Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen der Kategorie Vorstufenmaterial werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Pseudomonas syringae pv. persicae (Prunier, Luisetti &. Gardan) Young, Dye & Wilkie; oder
    2. - während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome von Pseudomonas syringae pv.persicae (Prunier, Luisetti &. Gardan) Young, Dye & Wilkie an Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen der Kategorie Vorstufenmaterial auf der Vermehrungsfläche festgestellt; jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet;
  4. iv) Xanthomonas arboricola pv. pruni (Smith) Vauterin et al.
    1. - Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen der Kategorie Vorstufenmaterial werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Xanthomonas arboricola pv. pruni (Smith) Vauterin et al.; oder
    2. - während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome von Xanthomonas arboricola pv. pruni (Smith) Vauterin et al. an Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen der Kategorie Vorstufenmaterial auf der Vermehrungsfläche festgestellt; jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet.

b) Basismaterial, zertifiziertes Material und CAC-Material

Visuelle Kontrolle

Visuelle Kontrollen werden einmal jährlich durchgeführt.

c) Basismaterial

Beprobung und Untersuchung

  1. (i) Mutterpflanzen, die in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden

    Von Mutterpflanzen für Basismaterial wird alle 3 Jahre ein repräsentativer Anteil beprobt und im Hinblick auf das Vorhandensein von Prune dwarf virus, Prunus necrotic ringspot virus und Plum pox virus untersucht. Ein repräsentativer Anteil der Mutterpflanzen für Basismaterial wird alle 10 Jahre beprobt und im Hinblick auf das Vorhandensein von Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider untersucht.

  2. (ii) Mutterpflanzen, die nicht in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden

    Ein repräsentativer Anteil der Mutterpflanzen für Basismaterial, soweit sie nicht für die Erzeugung von Unterlagen bestimmt sind, wird jedes Jahr beprobt und auf das Vorhandensein Plum pox virus untersucht, sodass alle Pflanzen in einem 10-Jahres-Intervall untersucht werden.

    Ein repräsentativer Anteil der Mutterpflanzen für Basismaterial, die für die Erzeugung von Unterlagen bestimmt sind, wird jedes Jahr beprobt und im Hinblick auf das Vorhandensein von Plum pox virus untersucht und als frei von diesem RNQP befunden. Ein repräsentativer Anteil der Mutterpflanzen für Basismaterial von Prunus domestica L., die für die Erzeugung von Unterlagen bestimmt sind, wurde in den vorangegangenen 5 Vegetationsperioden beprobt und im Hinblick auf das Vorhandensein von Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider untersucht und als frei von diesem RNQP befunden.

    Wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins von Spiroplasma citri Saglio et al. bestehen, wird ein repräsentativer Anteil der Mutterpflanzen für Basismaterial beprobt und untersucht. Ein repräsentativer Anteil der Mutterpflanzen für Basismaterial wird alle 10 Jahre aufgrund einer Bewertung des Befallsrisikos dieser Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang II aufgeführten RNQPs außer Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider, Prune dwarf virus, Prunus necrotic ringspot virus and Plum pox virus beprobt und untersucht und ebenso, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Anhang I aufgeführten RNQPs bestehen.

    Blühende Mutterpflanzen

Ein repräsentativer Anteil der Mutterpflanzen für Basismaterial, die für die Erzeugung von Unterlagen bestimmt sind, wird jedes Jahr beprobt und im Hinblick auf das Vorhandensein von Plum pox virus untersucht und als frei von diesem RNQP befunden. Ein repräsentativer Anteil der Mutterpflanzen für Basismaterial von Prunus domestica L., die für die Erzeugung von Unterlagen bestimmt sind, wurde in den vorangegangenen 5 Vegetationsperioden beprobt und im Hinblick auf das Vorhandensein von Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider untersucht und als frei von diesem RNQP befunden.

Wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins von Spiroplasma citri Saglio et al. bestehen, wird ein repräsentativer Anteil der Mutterpflanzen für Basismaterial beprobt und untersucht. Ein repräsentativer Anteil der Mutterpflanzen für Basismaterial wird alle 10 Jahre aufgrund einer Bewertung des Befallsrisikos dieser Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang II aufgeführten RNQPs außer Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider, Prune dwarf virus, Prunus necrotic ringspot virus and Plum pox virus beprobt und untersucht und ebenso, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Anhang I aufgeführten RNQPs bestehen.

Blühende Mutterpflanzen

  1. _ Ein repräsentativer Anteil blühender Mutterpflanzen für Basismaterial wird jedes Jahr beprobt und aufgrund einer Bewertung des Befallsrisikos dieser Pflanzen auf Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider, Prune dwarf virus und Prunus necrotic ringspot virus untersucht.
  2. _ Bei Prunus persica (L.) Batsch wird einmal im Jahr ein repräsentativer Anteil blühender Mutterpflanzen für Basismaterial beprobt und aufgrund einer Bewertung des Befallsrisikos dieser Pflanzen auf Peach latent mosaic viroid untersucht. Ein repräsentativer Anteil der gezielt zur Bestäubung angepflanzten Bäume und gegebenenfalls die wichtigsten Bestäuberbäume in der Umgebung werden aufgrund einer Bewertung des Befallsrisikos dieser Pflanzen beprobt und auf Prune dwarf virus und Prunus necrotic ringspot virus untersucht.

    Nichtblühende Mutterpflanzen

  3. _ Ein repräsentativer Anteil nichtblühender Mutterpflanzen für Basismaterial, die nicht in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden, wird aufgrund einer Bewertung des Befallsrisikos dieser Pflanzen alle 3 Jahre beprobt und im Hinblick auf das Vorhandensein von Prune dwarf virus, Prunus necrotic ringspot virus und Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider untersucht.

d) Zertifiziertes Material

Beprobung und Untersuchung

i) Mutterpflanzen, die in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden

  1. _ Von Mutterpflanzen für Basismaterial wird alle 5 Jahre ein repräsentativer Anteil beprobt und im Hinblick auf das Vorhandensein von Prune dwarf virus, Prunus necrotic ringspot virus und Plum pox virus untersucht, sodass alle Pflanzen in einem 15-Jahres-Intervall untersucht werden. Ein repräsentativer Anteil der Mutterpflanzen für zertifiziertes Material wird alle 15 Jahre beprobt und auf das Vorhandensein von Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider untersucht.

    ii) Mutterpflanzen, die nicht in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden

  2. _ Ein repräsentativer Anteil der Mutterpflanzen für zertifiziertes Material wird alle 3 Jahre beprobt und auf Plum pox virus untersucht, sodass alle Pflanzen in einem 15-Jahres-Intervall untersucht werden.
  3. _ Ein repräsentativer Anteil der Mutterpflanzen für zertifiziertes Material, die für die Erzeugung von Unterlagen bestimmt sind, wird jedes Jahr beprobt und auf das Vorhandensein von Plum pox virus untersucht und als frei von diesem RNQP befunden. Ein repräsentativer Anteil der Mutterpflanzen für zertifiziertes Material von Prunus cerasifera Ehrh. und Prunus domestica L., die für die Erzeugung von Unterlagen bestimmt sind, wurde in den vorangegangenen 5 Vegetationsperioden beprobt und auf das Vorhandensein von Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider untersucht und als frei von diesem RNQP befunden.
  4. _ Wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins von Xanthomonas arboricola pv. pruni (Smith) Vauterin et al. bestehen, wird ein repräsentativer Anteil der Mutterpflanzen für zertifiziertes Material beprobt und untersucht. Ein repräsentativer Anteil der Mutterpflanzen für zertifiziertes Material wird alle 15 Jahre aufgrund einer Bewertung des Befallsrisikos dieser Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang II aufgeführten RNQPs außer Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider, Prune dwarf virus, Prunus necrotic ringspot virus und Plum pox virus beprobt und untersucht und ebenso, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Anhang I aufgeführten RNQPs bestehen.

    Blühende Mutterpflanzen

  5. - Ein repräsentativer Anteil blühender Mutterpflanzen für zertifiziertes Material wird jedes Jahr beprobt und aufgrund einer Bewertung des Befallsrisikos dieser Pflanzen auf Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider, Prune dwarf virus und Prunus necrotic ringspot virus untersucht. Bei Prunus persica (L.) Batsch wird einmal im Jahr ein repräsentativer Anteil blühender Mutterpflanzen für zertifiziertes Material aufgrund einer Bewertung des Befallsrisikos dieser Pflanzen beprobt und auf Peach latent mosaic viroid untersucht. Ein repräsentativer Anteil der gezielt zur Bestäubung angepflanzten Bäume und gegebenenfalls die wichtigsten Bestäuberbäume in der Umgebung werden aufgrund einer Bewertung des Befallsrisikos dieser Pflanzen beprobt und auf Prune dwarf virus und Prunus necrotic ringspot virus untersucht.

    Nichtblühende Mutterpflanzen

  6. _ Ein repräsentativer Anteil nichtblühender Mutterpflanzen für zertifiziertes Material wird aufgrund einer Bewertung des Befallsrisikos dieser Pflanzen alle 3 Jahre beprobt und auf das Vorhandensein von Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider, Prune dwarf virus und Prunus necrotic ringspot virus untersucht.

e) Basismaterial und zertifiziertes Material

Anforderungen an die Vermehrungsfläche, den Vermehrungsbetrieb oder das Gebiet

  1. i) Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider
    1. - Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen der Kategorien Basismaterial und zertifiziertes Material werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider; oder
    2. - während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome von Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider an Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen der Kategorien Basismaterial und zertifiziertes Material auf der Vermehrungsfläche festgestellt, und jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet; oder
    3. - während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden Symptome von Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider an nicht mehr als 1 % des Vermehrungsmaterials und der Obstpflanzen der Kategorie zertifiziertes Material auf der Vermehrungsfläche festgestellt; dieses Vermehrungsmaterial und diese Obstpflanzen sowie jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet; eine repräsentative Probe des symptomfreien Vermehrungsmaterials und der symptomfreien Obstpflanzen in den Partien, in denen Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen mit Symptomen gefunden worden waren, wurde untersucht und als frei von Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider befunden;
  2. ii) Plum pox virus
    1. - Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen der Kategorien Basismaterial und zertifiziertes Material werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Plum pox virus; oder
    2. - während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome von Plum pox virus an Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen der Kategorien Basismaterial und zertifiziertes Material auf der Vermehrungsfläche festgestellt, und jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet; oder
    3. - während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden Symptome von Plum pox virus an nicht mehr als 1 % des Vermehrungsmaterials und der Obstpflanzen der Kategorie zertifiziertes Material auf der Vermehrungsfläche festgestellt; dieses Vermehrungsmaterial und diese Obstpflanzen sowie jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet; eine repräsentative Probe des symptomfreien Vermehrungsmaterials und der symptomfreien Obstpflanzen in den Partien, in denen Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen mit Symptomen gefunden worden waren, wurde untersucht und als frei von Plum pox virus befunden;
  3. iii) Pseudomonas syringae pv. persicae (Prunier, Luisetti &. Gardan) Young, Dye & Wilkie
    1. - Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen der Kategorien Basismaterial und zertifiziertes Material werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Pseudomonas syringae pv. persicae (Prunier, Luisetti &. Gardan) Young, Dye & Wilkie; oder
    2. - während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome von Pseudomonas syringae pv. persicae (Prunier, Luisetti &. Gardan) Young, Dye & Wilkie an Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen der Kategorien Basismaterial und zertifiziertes Material auf der Vermehrungsfläche festgestellt; jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet; oder
    3. - Symptome von Pseudomonas syringae pv. persicae (Prunier, Luisetti &. Gardan) Young, Dye & Wilkie wurden während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode an nicht mehr als 2 % des Vermehrungsmaterials und der Obstpflanzen der Kategorie zertifiziertes Material auf der Vermehrungsfläche festgestellt; dieses Vermehrungsmaterial und diese Obstpflanzen sowie jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet;
  4. iv) Xanthomonas arboricola pv. pruni (Smith) Vauterin et al.
    1. - Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen der Kategorien Basismaterial und zertifiziertes Material werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Xanthomonas arboricola pv. pruni (Smith) Vauterin et al.; oder
    2. - während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome von Xanthomonas arboricola pv. pruni (Smith) Vauterin et al. an Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen der Kategorien Basismaterial und zertifiziertes Material auf der Vermehrungsfläche festgestellt; jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet; oder
    3. - während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden an nicht mehr als 2% des Vermehrungsmaterials und der Obstpflanzen der Kategorie zertifiziertes Material auf der Vermehrungsfläche Symptome von Xanthomonas arboricola pv. pruni (Smith) Vauterin et al. festgestellt; dieses Vermehrungsmaterial und diese Obstpflanzen sowie jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet.

f) CAC-Material

Beprobung und Untersuchung

Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen der Kategorie CAC-Material stammen von einer identifizierten Materialquelle, von der während der letzten drei Vegetationsperioden ein repräsentativer Anteil beprobt und als frei von Plum pox virus befunden wurde.

Unterlagen für CAC-Material von Prunus cerasifera Ehrh. und Prunus domestica L. stammen von einer identifizierten Materialquelle, von der während der letzten 5 Jahre ein repräsentativer Anteil beprobt und als frei von Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider und Plum pox virus befunden wurde.

Wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins von Xanthomonas arboricola pv. pruni (Smith) Vauterin et al. bestehen, wird ein repräsentativer Anteil von Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen der Kategorie CAC-Material beprobt und untersucht.

Ein repräsentativer Anteil der Obstpflanzen der Kategorie CAC-Material, die bei visueller Kontrolle keine Symptome von Plum pox virus aufweisen, wird aufgrund einer Bewertung des Befallsrisikos dieser Obstpflanzen im Hinblick auf diesen RNQP und bei in unmittelbarer Nähe vorhandenen Pflanzen mit Symptomen beprobt und untersucht.

Wenn bei visueller Kontrolle auf der Vermehrungsfläche Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen der Kategorie CAC-Material gefunden werden, die Symptome von Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider aufweisen, wird ein repräsentativer Anteil des symptomfreien CAC-Vermehrungsmaterials und der symptomfreien Obstpflanzen der Kategorie CAC-Material in den Partien, in denen Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen mit Symptomen gefunden wurden, beprobt und auf das Vorhandensein von Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider untersucht.

Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Anhängen I und II aufgeführten RNQPs außer Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider und Plum pox virus bestehen.

Anforderungen an die Vermehrungsfläche, den Vermehrungsbetrieb oder das Gebiet

  1. i) Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider
    1. - Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen der Kategorie CAC-Material werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider; oder
    2. - während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome von Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider an Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen der Kategorie CAC-Material auf der Vermehrungsfläche festgestellt; Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet; oder
    3. - während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden Symptome von Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider an nicht mehr als 1 % des Vermehrungsmaterials und der Obstpflanzen der Kategorie CAC-Material auf der Vermehrungsfläche festgestellt; dieses Vermehrungsmaterial und diese Obstpflanzen sowie jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet; eine repräsentative Probe des symptomfreien Vermehrungsmaterials und der symptomfreien Obstpflanzen in den Partien, in denen Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen mit Symptomen gefunden worden waren, wurde untersucht und als frei von Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider befunden; oder
    4. - während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden Symptome von Pseudomonas syringae pv. persicae (Prunier, Luisetti &. Gardan) Young, Dye & Wilkie und Xanthomonas arboricola pv. pruni (Smith) Vauterin et al. an nicht mehr als 2 % des Vermehrungsmaterials und der Obstpflanzen der Kategorie CAC-Material auf der Vermehrungsfläche festgestellt; dieses Vermehrungsmaterial und diese Obstpflanzen sowie jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet;
  2. ii) Plum pox virus
    1. - Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen der Kategorie CAC-Material werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Plum pox virus; oder
    2. - während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome von Plum pox virus an Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen der Kategorie CAC-Material auf der Vermehrungsfläche festgestellt; jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet; oder
    3. - während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden Symptome von Plum pox virus an nicht mehr als 1 % des Vermehrungsmaterials und der Obstpflanzen der Kategorie CAC-Material auf der Vermehrungsfläche festgestellt; dieses Vermehrungsmaterial und diese Obstpflanzen sowie jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet; eine repräsentative Probe des symptomfreien Vermehrungsmaterials und der symptomfreien Obstpflanzen in den Partien, in denen Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen mit Symptomen gefunden worden waren, wurde untersucht und als frei von Plum pox virus befunden;
  3. iii) Pseudomonas syringae pv. persicae (Prunier, Luisetti &. Gardan) Young, Dye & Wilkie
    1. - Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen der Kategorie CAC-Material werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Pseudomonas syringae pv. persicae (Prunier, Luisetti &. Gardan) Young, Dye & Wilkie; oder
    2. - während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome von Pseudomonas syringae pv. persicae (Prunier, Luisetti & Gardan) Young, Dye & Wilkie an Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen der Kategorie CAC-Material auf der Vermehrungsfläche festgestellt; jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet; oder
    3. - während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden Symptome von Pseudomonas syringae pv. persicae (Prunier, Luisetti &. Gardan) Young, Dye & Wilkie an nicht mehr als 2 % des Vermehrungsmaterials und der Obstpflanzen der Kategorie CAC-Material auf der Vermehrungsfläche festgestellt; dieses Vermehrungsmaterial und diese Obstpflanzen sowie jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet;
  4. iv) Xanthomonas arboricola pv. pruni (Smith) Vauterin et al.
    1. - Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen der Kategorie CAC-Material werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Xanthomonas arboricola pv. pruni (Smith) Vauterin et al.; oder
    2. - während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome von Xanthomonas arboricola pv. pruni (Smith) Vauterin et al. an Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen der Kategorie CAC-Material auf der Vermehrungsfläche festgestellt; jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet; oder
    3. - während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden an nicht mehr als 2 % des Vermehrungsmaterials und der Obstpflanzen der Kategorie CAC-Material auf der Vermehrungsfläche Symptome von Xanthomonas arboricola pv. pruni (Smith) Vauterin et al. festgestellt; dieses Vermehrungsmaterial und diese Obstpflanzen sowie jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die diese Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet.

12. Pyrus L.

a) Alle Kategorien

Visuelle Kontrolle

Visuelle Kontrollen werden einmal jährlich durchgeführt.

b) Vorstufenmaterial

Beprobung und Untersuchung

Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird 15 Jahre nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial sowie anschließend in 15-Jahres-Intervallen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang II aufgeführten RNQPs außer virusähnlichen Krankheiten und Viroiden beprobt und untersucht und ebenso, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Anhang I aufgeführten RNQPs bestehen.

Anforderungen an die Vermehrungsfläche, den Vermehrungsbetrieb oder das Gebiet

Wenn ausnahmsweise gestattet wurde, nach Maßgabe des Durchführungsbeschlusses (EU) 2017/92 Vorstufenmaterial auf dem Feld unter nicht insektensicheren Bedingungen zu erzeugen, gelten folgende Anforderungen in Bezug auf Candidatus Phytoplasma pyri Seemüller & Schneider und Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al.:

  1. i) Candidatus Phytoplasma pyri Seemüller & Schneider
    1. - Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen der Kategorie Vorstufenmaterial werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Candidatus Phytoplasma pyri Seemüller & Schneider; oder
    2. - während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome von Candidatus Phytoplasma pyri Seemüller & Schneider auf der Vermehrungsfläche festgestellt; jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet;
  2. ii) Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al.
    1. - Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen der Kategorie Vorstufenmaterial werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al.; oder
    2. - Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen der Kategorie Vorstufenmaterial auf der Vermehrungsfläche wurden während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode kontrolliert, und soweit sie Symptome von Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al. aufwiesen, wurden sie ebenso wie jegliche Wirtspflanzen in der Umgebung unverzüglich entfernt und vernichtet.

c) Basismaterial

Beprobung und Untersuchung

Von Mutterpflanzen für Basismaterial, die in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden, wird alle 15 Jahre ein repräsentativer Anteil im Hinblick auf das Vorhandensein von Candidatus Phytoplasma pyri Seemüller & Schneider beprobt und untersucht.

Von Mutterpflanzen für Basismaterial, die nicht in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden, wird alle 3 Jahre ein repräsentativer Anteil im Hinblick auf das Vorhandensein von Candidatus Phytoplasma pyri Seemüller & Schneider beprobt und untersucht; ein repräsentativer Anteil der Mutterpflanzen für Basismaterial wird alle 15 Jahre aufgrund einer Bewertung des Befallsrisikos dieser Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang II aufgeführten RNQPs außer Candidatus Phytoplasma pyri Seemüller & Schneider und virusähnlichen Krankheiten und Viroiden beprobt und untersucht und ebenso, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Anhang I aufgeführten RNQPs bestehen.

d) Zertifiziertes Material

Beprobung und Untersuchung

Von Mutterpflanzen für zertifiziertes Material, die in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden, wird alle 15 Jahre ein repräsentativer Anteil im Hinblick auf das Vorhandensein von Candidatus Phytoplasma pyri Seemüller & Schneider beprobt und untersucht.

Von zertifizierten Mutterpflanzen, die nicht in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden, wird alle 5 Jahre ein repräsentativer Anteil im Hinblick auf das Vorhandensein von Candidatus Phytoplasma pyri Seemüller & Schneider beprobt und untersucht; ein repräsentativer Anteil der zertifizierten Mutterpflanzen wird alle 15 Jahre aufgrund einer Bewertung des Befallsrisikos dieser Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang II aufgeführten RNQPs außer Candidatus Phytoplasma pyri Seemüller & Schneider und virusähnlichen Krankheiten und Viroiden beprobt und untersucht und ebenso, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Anhang I aufgeführten RNQPs bestehen.

Zertifizierte Pflanzen von Obstarten werden beprobt und untersucht, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Anhängen I und II aufgeführten RNQPs bestehen.

e) Basismaterial und zertifiziertes Material

Anforderungen an die Vermehrungsfläche, den Vermehrungsbetrieb oder das Gebiet

  1. i) Candidatus Phytoplasma pyri Seemüller & Schneider
    1. - Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen der Kategorien Basismaterial und zertifiziertes Material werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Candidatus Phytoplasma pyri Seemüller & Schneider; oder
    2. - während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome von Candidatus Phytoplasma pyri Seemüller & Schneider auf der Vermehrungsfläche festgestellt; jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet; oder
    3. - während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden Symptome von Candidatus Phytoplasma pyri Seemüller & Schneider an nicht mehr als 2 % des Vermehrungsmaterials und der Obstpflanzen der Kategorie zertifiziertes Material auf der Vermehrungsfläche festgestellt; dieses Vermehrungsmaterial und diese Obstpflanzen sowie jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet; eine repräsentative Probe des symptomfreien Vermehrungsmaterials und der symptomfreien Obstpflanzen in den Partien, in denen Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen mit Symptomen gefunden worden waren, wurde untersucht und als frei von Candidatus Phytoplasma pyri Seemüller & Schneider befunden;
  2. ii) Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al.
    1. - Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen der Kategorien Basismaterial und zertifiziertes Material werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al.; oder
    2. - Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen der Kategorien Basismaterial und zertifiziertes Material auf der Vermehrungsfläche wurden während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode kontrolliert, und soweit sie Symptome von Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al. aufwiesen, wurden sie ebenso wie alle Wirtspflanzen in der Umgebung unverzüglich entfernt und vernichtet.

f) CAC-Material

Beprobung und Untersuchung

Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Anhängen I und II aufgeführten RNQPs bestehen.

Anforderungen an die Vermehrungsfläche, den Vermehrungsbetrieb oder das Gebiet

  1. i) Candidatus Phytoplasma pyri Seemüller & Schneider
    1. - Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen der Kategorie CAC-Material werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Candidatus Phytoplasma pyri Seemüller & Schneider; oder
    2. - während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome von Candidatus Phytoplasma pyri Seemüller & Schneider auf der Vermehrungsfläche festgestellt; jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet; oder
    3. - während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden Symptome von Candidatus Phytoplasma pyri Seemüller & Schneider an nicht mehr als 2 % des Vermehrungsmaterials und der Obstpflanzen der Kategorie CAC-Material auf der Vermehrungsfläche festgestellt; dieses Vermehrungsmaterial und diese Obstpflanzen sowie jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet; eine repräsentative Probe des symptomfreien Vermehrungsmaterials und der symptomfreien Obstpflanzen in den Partien, in denen Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen mit Symptomen gefunden worden waren, wurde untersucht und als frei von Candidatus Phytoplasma pyri Seemüller & Schneider befunden;
  2. ii) Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al.
    1. - Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen der Kategorie CAC-Material werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al.; oder
    2. - Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen der Kategorie CAC-Material auf der Vermehrungsfläche wurden während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode kontrolliert, und soweit sie Symptome von Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al. aufwiesen, wurden sie ebenso wie alle Wirtspflanzen in der Umgebung unverzüglich entfernt und vernichtet.

13. Ribes L.

a) Vorstufenmaterial

Visuelle Kontrolle

Visuelle Kontrollen werden zweimal jährlich durchgeführt.

Beprobung und Untersuchung

Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird 4 Jahre nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial sowie anschließend in 4-Jahres-Intervallen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang II aufgeführten RNQPs beprobt und untersucht und ebenso, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Anhang I aufgeführten RNQPs bestehen.

b) Basismaterial, zertifiziertes Material und CAC-Material

Visuelle Kontrolle

Visuelle Kontrollen werden einmal jährlich durchgeführt.

Beprobung und Untersuchung

Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Anhängen I und II aufgeführten RNQPs bestehen.

c) Basismaterial

Anforderungen an die Vermehrungsfläche, den Vermehrungsbetrieb oder das Gebiet

Der Anteil des Vermehrungsmaterials und der Obstpflanzen der Kategorie Basismaterial auf der Vermehrungsfläche, der während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode Symptome von Aphelenchoides ritzemabosi (Schwartz) Steiner & Buhrer aufwies, beträgt nicht mehr als 0,05 %; dieses Vermehrungsmaterial und diese Obstpflanzen sowie jegliche Wirtspflanzen in der Nähe wurden entfernt und vernichtet.

d) Zertifiziertes Material

Anforderungen an die Vermehrungsfläche, den Vermehrungsbetrieb oder das Gebiet

Der Anteil des Vermehrungsmaterials und der Obstpflanzen der Kategorie zertifiziertes Material auf der Vermehrungsfläche, der während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode Symptome von Aphelenchoides ritzemabosi (Schwartz) Steiner & Buhrer aufwies, beträgt nicht mehr als 0,5 %; dieses Vermehrungsmaterial und diese Obstpflanzen sowie jegliche Wirtspflanzen in der Nähe wurden entfernt und vernichtet.

14. Rubus L.

a) Vorstufenmaterial

Visuelle Kontrolle

Visuelle Kontrollen werden zweimal jährlich durchgeführt.

Beprobung und Untersuchung

Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird 2 Jahre nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial sowie anschließend in 2-Jahres-Intervallen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang II aufgeführten RNQPs beprobt und untersucht und ebenso, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Anhang I aufgeführten RNQPs bestehen.

b) Basismaterial

Visuelle Kontrolle

Wenn Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen auf dem Feld oder in Töpfen angezogen werden, werden zweimal jährlich visuelle Kontrollen durchgeführt.

Bei Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen, die durch Mikrovermehrung erzeugt und weniger als drei Monate lang gehalten werden, ist in diesem Zeitraum nur eine visuelle Kontrolle erforderlich.

Beprobung und Untersuchung

Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn bei der visuellen Kontrolle unklare Symptome von Arabis mosaic virus, Raspberry ringspot virus, Strawberry latent ringspot virus und Tomato black ring virus festgestellt wurden. Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Anhängen I und II aufgeführten RNQPs außer Arabis mosaic virus, Raspberry ringspot virus, Strawberry latent ringspot virus und Tomato black ring virus bestehen.

Anforderungen an die Vermehrungsfläche, den Vermehrungsbetrieb oder das Gebiet

i) Bei einem positiven Testergebnis für Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen der Kategorie Basismaterial, die Symptome von Arabis mosaic virus, Raspberry ringspot virus, Strawberry latent ringspot virus oder Tomato black ring virus aufweisen, werden das betreffende Vermehrungsmaterial und die betreffenden Obstpflanzen entfernt und unverzüglich vernichtet.

ii) Anforderungen im Hinblick auf RNQPs außer Arabis mosaic virus, Raspberry ringspot virus, Strawberry latent ringspot virus und Tomato black ring virus:

  1. _ Der Anteil des Vermehrungsmaterials und der Obstpflanzen der Kategorie Basismaterial auf der Vermehrungsfläche, der während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode Symptome folgender RNQPs aufwies, darf die angegebenen Werte nicht überschreiten:
  2. - 0,1 % bei:
  3. _ Agrobacterium spp. Conn.;
  4. _ Rhodococcus fascians Tilford; dieses Vermehrungsmaterial und diese Obstpflanzen sowie jegliche Wirtspflanzen in der Nähe wurden entfernt und vernichtet; und

    iii) Anforderungen im Hinblick auf alle Viren:

  5. _ Während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden an nicht mehr als 0,25 % des Vermehrungsmaterials und der Obstpflanzen der Kategorie Basismaterial auf der Vermehrungsfläche Symptome aller in den Anhängen I und II aufgeführten Viren festgestellt; dieses Vermehrungsmaterial und diese Obstpflanzen sowie jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet.

c) Zertifiziertes Material

Visuelle Kontrolle

Visuelle Kontrollen werden einmal jährlich durchgeführt.

Beprobung und Untersuchung

Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn bei der visuellen Kontrolle unklare Symptome von Arabis mosaic virus, Raspberry ringspot virus, Strawberry latent ringspot virus und Tomato black ring virus festgestellt wurden. Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Anhängen I und II aufgeführten RNQPs außer Arabis mosaic virus, Raspberry ringspot virus, Strawberry latent ringspot virus und Tomato black ring virus bestehen.

Anforderungen an die Vermehrungsfläche, den Vermehrungsbetrieb oder das Gebiet

i) Bei einem positiven Testergebnis für Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen der Kategorie zertifiziertes Material, die Symptome von Arabis mosaic virus, Raspberry ringspot virus, Strawberry latent ringspot virus oder Tomato black ring virus aufweisen, werden das betreffende Vermehrungsmaterial und die betreffenden Obstpflanzen entfernt und unverzüglich vernichtet;

ii) Anforderungen im Hinblick auf RNQPs außer Arabis mosaic virus, Raspberry ringspot virus, Strawberry latent ringspot virus und Tomato black ring virus:

  1. _ Der Anteil des Vermehrungsmaterials und der Obstpflanzen der Kategorie zertifiziertes Material auf der Vermehrungsfläche, der während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode Symptome folgender RNQPs aufwies, darf die angegebenen Werte nicht überschreiten:
  2. - 0,5 % bei Resseliella theobaldi Barnes;
  3. - 1 % bei:
  4. _ Agrobacteriumspp. Conn.;

Rhodococcus fascians Tilford; dieses Vermehrungsmaterial und diese Obstpflanzen sowie jegliche Wirtspflanzen in der Nähe wurden entfernt und vernichtet;

  1. _ Während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden an nicht mehr als 0,5 % des Vermehrungsmaterials und der Obstpflanzen der Kategorie zertifiziertes Material auf der Vermehrungsfläche Symptome aller in den Anhängen I und II aufgeführten Viren festgestellt; dieses Vermehrungsmaterial und diese Obstpflanzen sowie jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet.

d) CAC-Material

Visuelle Kontrolle

Visuelle Kontrollen werden einmal jährlich durchgeführt.

Beprobung und Untersuchung

Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn bei der visuellen Kontrolle unklare Symptome von Arabis mosaic virus, Raspberry ringspot virus, Strawberry latent ringspot virus und Tomato black ring virus festgestellt wurden. Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Anhängen I und II aufgeführten RNQPs außer Arabis mosaic virus, Raspberry ringspot virus, Strawberry latent ringspot virus und Tomato black ring virus bestehen.

Anforderungen an die Vermehrungsfläche, den Vermehrungsbetrieb oder das Gebiet

Bei einem positiven Testergebnis für Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen der Kategorie CAC-Material, die Symptome von Arabis mosaic virus, Raspberry ringspot virus, Strawberry latent ringspot virus oder Tomato black ring virus aufweisen, werden das betreffende Vermehrungsmaterial und die betreffenden Obstpflanzen entfernt und unverzüglich vernichtet.

15. Vaccinium L.

a) Vorstufenmaterial

Visuelle Kontrolle

Visuelle Kontrollen werden zweimal jährlich durchgeführt.

Beprobung und Untersuchung

Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird 5 Jahre nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial sowie anschließend in 5-Jahres-Intervallen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang II aufgeführten RNQPs beprobt und untersucht und ebenso, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Anhang I aufgeführten RNQPs bestehen.

b) Basismaterial

Visuelle Kontrolle

Visuelle Kontrollen werden zweimal jährlich durchgeführt.

Beprobung und Untersuchung

Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Anhängen I und II aufgeführten RNQPs bestehen.

Anforderungen an die Vermehrungsfläche, den Vermehrungsbetrieb oder das Gebiet

  1. i) Agrobacterium tumefaciens (Smith & Townsend) Conn
    1. - während der gesamten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden auf der Vermehrungsfläche keine Symptome von Agrobacterium tumefaciens (Smith & Townsend) Conn festgestellt;
  2. ii) Diaporthe vaccinii Shear
    1. - Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen der Kategorie Basismaterial werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Diaporthe vaccinii Shear; oder
    2. - während der gesamten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden auf der Vermehrungsfläche keine Symptome von Diaporthe vaccinii Shear festgestellt;
  3. iii) Exobasidium vaccinii (Fuckel) Woronin und Godronia cassandrae (anamorph Topospora myrtilli) Peck
    1. - Der Anteil des Vermehrungsmaterials und der Obstpflanzen der Kategorie Basismaterial auf der Vermehrungsfläche, der während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode Symptome der folgenden RNQPs aufwies, darf die angegebenen Werte nicht überschreiten:
    2. - 0,1 % bei Godronia cassandrae (anamorph Topospora myrtilli) Peck;
    3. - 0,5 % bei Exobasidium vaccinii (Fuckel) Woronin; dieses Vermehrungsmaterial und diese Obstpflanzen sowie jegliche Wirtspflanzen in der Nähe wurden entfernt und vernichtet.

c) Zertifiziertes und CAC-Material

Visuelle Kontrolle

Visuelle Kontrollen werden einmal jährlich durchgeführt.

Beprobung und Untersuchung

Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Anhängen I und II aufgeführten RNQPs bestehen.

d) Zertifiziertes Material

Anforderungen an die Vermehrungsfläche, den Vermehrungsbetrieb oder das Gebiet

  1. i) Diaporthe vaccinii Shear
    1. - Vermehrungsmaterial und Obstpflanzen der Kategorie Basismaterial werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Diaporthe vaccinii Shear; oder
    2. - während der gesamten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden auf der Vermehrungsfläche keine Symptome von Diaporthe vaccinii Shear festgestellt;
  2. ii) Agrobacterium tumefaciens (Smith & Townsend) Conn, Exobasidium vaccinii (Fuckel) Woronin und Godronia cassandrae (anamorph Topospora myrtilli) Peck
    1. - Der Anteil des Vermehrungsmaterials und der Obstpflanzen der Kategorie zertifiziertes Material auf der Vermehrungsfläche, der während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode Symptome der folgenden RNQPs aufwies, darf die angegebenen Werte nicht überschreiten:
    2. - 0,5 % bei:
    3. _ Agrobacterium tumefaciens (Smith & Townsend) Conn;
    4. _ Godronia cassandrae (anamorphe Topospora myrtilli) Peck;
    5. - 1 % bei Exobasidium vaccinii (Fuckel) Woronin; dieses Vermehrungsmaterial und diese Obstpflanzen sowie jegliche Wirtspflanzen in der Nähe wurden entfernt und vernichtet.“

25. Die Anhänge 7 bis 9 entfallen. In Anhang 2 Buchstabe G Abs. 2, 4 und 5 wird die Wortfolge „Anhang 7“ durch die Wortfolge „Anhang 6“ jeweils in der grammatikalisch richtigen Form ersetzt. In Anhang 3 Buchstabe B Abs. 1 sowie Anhang 4 Buchstabe B Abs. 1 wird die Wortfolge „Anhang 6 Teil A und Anhang 7“ jeweils in der grammatikalisch richtigen Form durch die Wortfolge „Anhang 6“ ersetzt. In Anhang 2 Buchstabe I Abs. 1 und 2, Anhang 3 Buchstabe C Abs. 1 und 2 sowie Anhang 4 Buchstabe C Abs. 1 und 2 wird die Wortfolge „Anhang 8“ durch die Wortfolge „Anhang 6“ jeweils in der grammatikalisch richtigen Form ersetzt.

Köstinger

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)