276. Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der die Kraftfahrzeugtechnik-Ausbildungsordnung geändert wird
Auf Grund der §§ 8, 8a und 24 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 18/2020, wird verordnet:
Die Kraftfahrzeugtechnik-Ausbildungsordnung, BGBl. II Nr. 408/2008, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 141/2013, wird wie folgt geändert:
1. § 1 Abs. 3a entfällt.
2. § 3 Abs. 6 erhält die Bezeichnung „(4)“ und lautet:
„(4) Bei der Vermittlung sämtlicher Berufsbildpositionen ist den Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG), BGBl. Nr. 599/1987, und der KJBG-VO, BGBl. II Nr. 436/1998, jeweils in der geltenden Fassung, zu entsprechen.“
3. § 16 samt Überschrift entfällt. Der bisherige § 17 erhält die Bezeichnung „§ 16.“.
Schramböck
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