187. Verordnung der Bundesministerin für Justiz, mit der die Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz geändert wird
Aufgrund des Art. VII der Sechsten Gerichtsentlastungsnovelle, BGBl. Nr. 222/1929, wird verordnet:
Die Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz, BGBl. Nr. 264/1951, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 146/2020, wird wie folgt geändert:
1. In § 645 Abs. 2 werden im zweiten Halbsatz das Datum „30. April 2020“ durch das Datum „30. Juni 2020“ und das Datum „1. Mai 2020“ durch das Datum „1. Juli 2020“ ersetzt.
2. § 645 wird folgender Abs. 4 angefügt:
„(4) § 645 Abs. 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 187/2020 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“
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