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BGBl III 96/2020

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

96. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen

96. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen (BGBl. Nr. 578/1996, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 113/2015) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung

der Beitrittsurkunde:

Ghana

22. Juni 2020

Senegal

31. August 2018

Tschad

22. Februar 2018

Edtstadler

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