89. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Protokolls zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Ungarn am 23. Juni 2020 seine Beitrittsurkunde zum Protokoll zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen (BGBl. III Nr. 136/2018, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 68/2020) hinterlegt.
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zufolge hat das Vereinigte Königreich1 am 29. Juni 2020 die Ausdehnung der Anwendung dieses Protokolls auf Gibraltar notifiziert.
Edtstadler
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