78. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Sondervereinbarung RID 1/2020 nach Abschnitt 1.5.1 RID über Bescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte gemäß Unterabschnitt 1.8.3.7 RID
Die Multilaterale Sondervereinbarung RID 1/2020 nach Abschnitt 1.5.1 RID über Bescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte gemäß Unterabschnitt 1.8.3.7 RID (BGBl. III Nr. 42/2020, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 58/2020) wurde von Litauen am 4. Mai 2020 unterzeichnet.
Edtstadler
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