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BGBl III 63/2020

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

63. Kundmachung: Geltungsbereich des Multilateralen Abkommens ADN / M 025 gemäß Unterabschnitt 1.5.1 der Anlage zum ADN über Bescheinigungen über besondere Kenntnisse des ADN nach Unterabschnitt 8.2.2.8 ADN und Schulungsnachweise für Gefahrgutbeauftragte nach Unterabschnitt 1.8.3.7 ADN

63. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Multilateralen Abkommens ADN / M 025 gemäß Unterabschnitt 1.5.1 der Anlage zum ADN über Bescheinigungen über besondere Kenntnisse des ADN nach Unterabschnitt 8.2.2.8 ADN und Schulungsnachweise für Gefahrgutbeauftragte nach Unterabschnitt 1.8.3.7 ADN

Das Multilaterale Abkommen ADN / M 025 gemäß Unterabschnitt 1.5.1 der Anlage zum ADN über Bescheinigungen über besondere Kenntnisse des ADN nach Unterabschnitt 8.2.2.8 ADN und Schulungsnachweise für Gefahrgutbeauftragte nach Unterabschnitt 1.8.3.7 ADN (BGBl. III Nr. 46/2020) wurde von Bulgarien am 9. April 2020 unterzeichnet.

Edtstadler

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