63. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Multilateralen Abkommens ADN / M 025 gemäß Unterabschnitt 1.5.1 der Anlage zum ADN über Bescheinigungen über besondere Kenntnisse des ADN nach Unterabschnitt 8.2.2.8 ADN und Schulungsnachweise für Gefahrgutbeauftragte nach Unterabschnitt 1.8.3.7 ADN
Das Multilaterale Abkommen ADN / M 025 gemäß Unterabschnitt 1.5.1 der Anlage zum ADN über Bescheinigungen über besondere Kenntnisse des ADN nach Unterabschnitt 8.2.2.8 ADN und Schulungsnachweise für Gefahrgutbeauftragte nach Unterabschnitt 1.8.3.7 ADN (BGBl. III Nr. 46/2020) wurde von Bulgarien am 9. April 2020 unterzeichnet.
Edtstadler
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