41. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Brunei Darussalam am 30. März 2020 seine Beitrittsurkunde zum Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (BGBl. III Nr. 220/2005, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 147/2019) hinterlegt und anlässlich dessen gemäß Art. 15 Abs. 3 dieses Protokolls erklärt, dass es sich durch Art. 15 Abs. 2 nicht als gebunden betrachtet.
Edtstadler
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)