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BGBl III 23/2020

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

23. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über Gewalttätigkeiten und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen

23. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über Gewalttätigkeiten und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats haben die Niederlande am 6. Februar 2020 und Rumänien am 17. Februar 2020 das Europäische Übereinkommen über Gewalttätigkeiten und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen (BGBl. Nr. 133/1988, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 225/2019) gekündigt.

Die Kündigungen werden mit 1. September 2020 wirksam.

Edtstadler

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