17. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Verhütung, Verfolgung und Bestrafung von Straftaten gegen völkerrechtlich geschützte Personen einschließlich Diplomaten
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben Palästina am 2. Jänner 2015 und Sambia am 17. Oktober 2016 ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über die Verhütung, Verfolgung und Bestrafung von Straftaten gegen völkerrechtlich geschützte Personen einschließlich Diplomaten (BGBl. Nr. 488/1977, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 165/2016) hinterlegt.
Edtstadler
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