140. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Protokolls - vom Rat gemäß Artikel 34 des Vertrags über die Europäische Union erstellt - zu dem Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union hat Irland am 25. Mai 2020 seine Ratifikationsurkunde zum Protokoll - vom Rat gemäß Artikel 34 des Vertrags über die Europäische Union erstellt - zu dem Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Kundgemacht in BGBl. III Nr. 66/2005, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 26/2011) hinterlegt.
Edtstadler
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