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BGBl III 125/2020

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

125. Kundmachung: Geltungsbereich der in Montreal beschlossenen Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen

125. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich der in Montreal beschlossenen Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat das Vereinigte Königreich am 4. August 2020 die Ausdehnung der Anwendung der in Montreal beschlossenen Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen (BGBl. III Nr. 162/2000, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 201/2019), auf Jersey notifiziert.

Edtstadler

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