11. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Usbekistan am 24. Jänner 2020 seine Beitrittsurkunde zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) (BGBl. Nr. 522/1973, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 102/2019, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 182/2018) hinterlegt.
Kurz
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