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BGBl III 111/2020

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

(NR: GP XXVII RV 38 AB 83 S. 34 . BR: AB 10336 S. 907 .)

111. Übereinkommen zur Errichtung der Internationalen EU-LAK-Stiftung

111.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Übereinkommen zur Errichtung der Internationalen EU-LAK-Stiftung

[Übereinkommen in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Übereinkommen in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Geschehensklausel siehe Anlagen]

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 22. Juli 2020 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt. Das Übereinkommen tritt für Österreich gemäß seinem Art. 25 Abs. 1 mit 21. August 2020 in Kraft.

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union haben neben der Europäischen Union folgende weitere Staaten das Übereinkommen ratifiziert oder sind ihm beigetreten:

Antigua und Barbuda, Belgien, Belize, Bolivien, Deutschland, Dominica, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Estland, Finnland, Frankreich, Grenada, Jamaika, Kroatien, Kuba, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Mexiko, Nicaragua, Niederlande, Panama, Paraguay, Peru, Polen, Portugal, Schweden, Slowenien, Spanien, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, Ungarn, Uruguay, Zypern.

Das Übereinkommen wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 103 vom 12.04.2019 S. 3, veröffentlicht. Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website des Rates der EU und des Europäischen Rates unter http://www.consilium.europa.eu/en/documents-publications/treaties-agreements/ abrufbar.

Anlage 1

Anlage 1 

Anlage 2

Anlage 2 

Anlage 3

Anlage 3 

Kurz

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