81. Bundesgesetz, mit dem das Gesetz vom 27. November 1984 über die Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Gerichtsgebührengesetz vom 27. November 1984, BGBI. Nr. 501/1984, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBI. I Nr. 130/2017, wird wie folgt geändert:
In der Tarifpost 1 wird die Anmerkung 2 wie folgt ergänzt: Der zweite Halbsatz in Satz eins lautet:
„in diesen Fällen und wenn die Rechtssache in der ersten Verhandlung rechtswirksam verglichen wird, ermäßigt sich die Pauschalgebühr nach Tarifpost 1 auf die Hälfte.“
Van der Bellen
Bierlein
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