10. Bundesgesetz über die Wahltage der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2019
Der Nationalrat hat beschlossen:
Bundesgesetz über die Wahltage der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2019
§ 1. Die Wahlen in sämtliche Organe der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft, der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften und in die Hochschulvertretungen und Studienvertretungen an Bildungseinrichtungen, an denen keine Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft eingerichtet ist, können im Jahr 2019, abweichend von § 43 Abs. 2 erster Satz des Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetzes 2014 - HSG 2014, auch von Montag bis Mittwoch einer Woche durchgeführt werden.
Van der Bellen
Kurz
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)