101. Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
§ 1. Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen ermächtigt, beim Detailbudget 41.02.02 (Schiene) der Untergliederung 41 Vorbelastungen betreffend Abschluss von Verkehrsdiensteverträgen mit der ÖBB-PV AG hinsichtlich der Finanzjahre 2020 bis 2034 in der Höhe von bis zu 11.024 Millionen Euro zu begründen.
§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen betraut.
Van der Bellen
Bierlein
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