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BGBl II 422/2019

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

422. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Allgemeinen Dienstvorschriften für das Bundesheer

422. Verordnung der Bundesregierung, mit der die Verordnung über die Allgemeinen Dienstvorschriften für das Bundesheer geändert wird

Auf Grund des § 7 Abs. 3 des Wehrgesetzes 2001 (WG 2001), BGBl. I Nr. 146/2001, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 102/2019, wird mit Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates verordnet:

Die Verordnung der Bundesregierung über die Allgemeinen Dienstvorschriften für das Bundesheer (ADV), BGBl. Nr. 43/1979, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 362/2014, wird wie folgt geändert:

1. Im § 2a werden die Worte „Frauen und Männer“ durch die Worte „alle Geschlechter“ ersetzt.

2. § 12 Abs. 2 lautet:

„(2) Die Mittel zur Ausübung des Beschwerderechtes sind die ordentliche und die außerordentliche Beschwerde. Die ordentliche Beschwerde ist an den zur Erledigung der Beschwerde zuständigen Vorgesetzten, die außerordentliche Beschwerde an die Parlamentarische Bundesheerkommission zu richten.“

3. In § 12 Abs. 5 und § 14 Abs. 3 wird die Wortfolge „Beschwerdekommission in militärischen Angelegenheiten“ jeweils durch die Wortfolge „Parlamentarischen Bundesheerkommission“ ersetzt.

4. § 14 Abs. 1 Z 2 lautet:

  1. „2. unmittelbar bei der Parlamentarischen Bundesheerkommission“

5. Im § 14 Abs. 2 wird die Wortfolge „Beschwerdekommission in militärischen Angelegenheiten“ durch die Wortfolge „Parlamentarische Bundesheerkommission“ ersetzt.

6. Im § 22 Abs. 1 wird der Begriff „Militärstreifen“ durch die Worte „Angehörige der Militärpolizei“ ersetzt.

7. Im § 35 wird nach Abs. 3a folgender Abs. 3b eingefügt:

„(3b) § 2a, § 12 Abs. 2 und 5, § 14 und § 22 Abs. 1, jeweils in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 422/2019, treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“

Bierlein Jabloner Müller Patek Peschorn Rauskala Reichhardt Schallenberg Stilling Udolf-Strobl Zarfl

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