263. Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, mit der die Ausländerbeschäftigungsverordnung geändert wird
Auf Grund des § 1 Abs. 4 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes - AuslBG, BGBl. Nr. 218/1975, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 25/2019, wird verordnet:
Die Ausländerbeschäftigungsverordnung - AuslBVO, BGBl. Nr. 609/1990, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 79/2018, wird wie folgt geändert:
1. Im § 1 Z 2 wird die Wortfolge „und an der Amadeus International School Vienna“ durch die Wortfolge samt Satzzeichen „ , an der Amadeus International School Vienna, an der Japanischen Internationalen Schule in Wien und an der International School Carinthia“ ersetzt.
2. Im § 1 Z 12 wird die Wortfolge „und des FES Regionalbüros für Zusammenarbeit und Frieden in Europa“ durch die Wortfolge samt Satzzeichen „ , des FES Regionalbüros für Zusammenarbeit und Frieden in Europa, der Frauen ohne Grenzen - Women without Borders / SAVE - Sisters Against Violent Extremism, gemeinnütziger Verein, des Multilateralen Dialogs KAS, der The Global Initiative - Verein gegen transnationale organisierte Kriminalität und der Impact Finance Organization - Verein zur Förderung des Impact Investings (IMFINO)“ ersetzt.
3. Im § 1 Z 13 wird jeweils die Wortfolge „und den Vereinigten Staaten von Amerika“ durch die Wortfolge samt Satzzeichen „ , den Vereinigten Staaten von Amerika, Chile, Japan, Kolumbien und Uruguay“ ersetzt.
4. Im § 1 Z 14 wird die Wortfolge „und von Neuseeland“ durch die Wortfolge samt Satzzeichen „ , Neuseeland und Argentinien“ ersetzt.
5. Dem § 2 wird folgender Abs. 9 angefügt:
„(9) § 1 Z 2, 12, 13, und 14 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 263/2019 tritt mit 1. September 2019 in Kraft.
Zarfl
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