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BGBl II 257/2019

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

257. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Aufnahms- und Eignungsprüfungen

257. Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung über die Aufnahms- und Eignungsprüfungen geändert wird

Auf Grund der §§ 6 bis 8 des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 472/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 86/2019, wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport über die Aufnahms- und Eignungsprüfungen, BGBl. Nr. 291/1975, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 114/2017, wird wie folgt geändert:

1. Die Überschrift des 2. Abschnitts lautet:

„Eignungsprüfung an den Bildungsanstalten für Elementarpädagogik, an den Bildungsanstalten für Sozialpädagogik (einschließlich der Kollegs) und an den Fachschulen für pädagogische Assistenzberufe“

2. § 4 lautet:

§ 4. Die Eignungsprüfung an den Bildungsanstalten für Elementarpädagogik, den Bildungsanstalten für Sozialpädagogik, den Kollegs für Elementarpädagogik, den Kollegs für Sozialpädagogik sowie den Fachschulen für pädagogische Assistenzberufe hat eine praktische Prüfung zu umfassen.“

3. Dem § 5 wird folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) Die in Abs. 1 Z 1 bis 4 genannten Anforderungen gelten entsprechend für die Eignungsprüfung an Fachschulen für pädagogische Assistenzberufe unter Berücksichtigung der für diese Schulform notwendigen Eignung.“

4. Dem § 55 wird folgender Abs. 8 angefügt:

„(8) Die Überschrift des 2. Abschnitts, § 4 sowie § 5 Abs. 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 257/2019 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.“

Rauskala

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