91. Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Pakistan am 30. Mai 2019 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) (BGBl. Nr. 138/1961, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 2/2010) hinterlegt und dabei gemäß Art. 48 des Übereinkommens erklärt, sich an Art. 47 des Übereinkommens nicht gebunden zu erachten.
Bierlein
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