7. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Turkmenistan am 26. Dezember 2018 seine Beitrittsurkunde zum Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal (BGBl. III Nr. 84/2010, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 196/2017) hinterlegt.
Kurz
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