84. Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal
Der Nationalrat hat beschlossen:
- 1. Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.
- 2. Die arabische, chinesische, französische, russische und spanische Sprachfassung dieses Staatsvertrages sind gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.
Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal1
[Fakultativprotokoll in deutscher Sprache (Übersetzung) siehe Anlagen]
[Fakultativprotokoll in englischer Sprache siehe Anlagen]
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 1. Oktober 2007 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt; das Fakultativprotokoll tritt gemäß seinem Art. VI Abs. 1 mit 19. August 2010 in Kraft.
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten das Fakultativprotokoll ratifiziert, angenommen, genehmigt oder sind ihm beigetreten:
Aserbaidschan, Bosnien und Herzegowina, Botsuana, Deutschland, Frankreich, Guatemala, Jamaika, Kenia, Liechtenstein, Mali, Monaco, Niederlande (für das Königreich in Europa), Norwegen, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Tunesien, Vereinigtes Königreich.
Anlage 1
Fakultativprotokoll in deutscher Sprache (Übersetzung)
Anlage 2
Fakultativprotokoll in englischer Sprache
Faymann
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