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BGBl III 55/2019

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

55. Ergänzung der Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres der Republik Österreich und dem Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland über die Vertretung der Republik Österreich im Verfahren der Erteilung von Schengenvisa

55. Ergänzung der Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres der Republik Österreich und dem Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland über die Vertretung der Republik Österreich im Verfahren der Erteilung von Schengenvisa

Die mittels Notenwechsel vom 27. März bzw. 21. April 2015 geschlossene Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres der Republik Österreich und dem Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland über die Vertretung der Republik Österreich im Verfahren der Erteilung von Schengenvisa (BGBl. III Nr. 59/2015 idF BGBl. III Nr. 86/2018) wurde durch diplomatischen Notenwechsel vom 27. November 2018 und 2. April 2019 dahingehend ergänzt, dass der Dienstort „Taschkent“ in der Liste der Orte, an denen die Bundesrepublik Deutschland die Republik Österreich vertritt, mit dem Zusatz „ab 1.04.2019 auf Inhaber von usbekischen Diplomaten- und Dienstpässen beschränkt“ versehen wird.

Kurz

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