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BGBl III 59/2015

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

59. Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres der Republik Österreich und dem Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland über die Vertretung der Republik Österreich im Verfahren der Erteilung von Schengenvisa

59. Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres der Republik Österreich und dem Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland über die Vertretung der Republik Österreich im Verfahren der Erteilung von Schengenvisa

[Deutsche Eröffnungsnote, siehe Anlagen]

[Österreichische Antwortnote, siehe Anlagen]

Die vorliegende Vereinbarung tritt mit 1. Mai 2015 in Kraft.

Ostermayer

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