51. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Samoa1 am 28. März 2019 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (BGBl. Nr. 492/1987, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 215/2018) hinterlegt und dabei Vorbehalte zu Art. 14 und Art. 20 angebracht sowie gemäß Art. 30 Abs. 2 des Übereinkommens erklärt, sich durch Art. 30 Abs. 1 nicht als gebunden zu betrachten.
Kurz
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