45. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über Computerkriminalität
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über Computerkriminalität (BGBl. III Nr. 140/2012, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 103/2018) hinterlegt:
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat Argentinien am 30. Juli 2018 seinen anlässlich der Hinterlegung der Beitrittsurkunde angebrachten Vorbehalt2 zu Art. 9 Abs. 1 lit. e des Übereinkommens zurückgezogen.
Ferner haben Costa Rica1 und Dänemark1 Mitteilungen zu den zuständigen Behörden gemäß Art. 24 und 27 des Übereinkommens mit Wirkung vom 16. April 2018 bzw. 23. August 2018 abgegeben.
Kurz
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