44. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Zweiten Fakultativprotokolls zu dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zur Abschaffung der Todesstrafe
Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Palästina am 18. März 2019 seine Beitrittsurkunde zum Zweiten Fakultativprotokoll zu dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zur Abschaffung der Todesstrafe (BGBl. Nr. 333/1993, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 159/2018) hinterlegt.
Kurz
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