2. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Kosovo zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung samt Protokoll
2.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Kosovo zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung samt Protokoll
[Vertragstext in deutscher Sprache, siehe Anlagen]
[Vertragstext in albanischer Sprache, siehe Anlagen]
[Vertragstext in englischer Sprache, siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 27 Abs. 1 des Abkommens wurden am 20. August bzw. 28. Dezember 2018 abgegeben; das Abkommen ist daher gemäß seinem Art. 27 Abs. 1 mit 28. Dezember 2018 in Kraft getreten.
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Kurz
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