1. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerrat von Bosnien und Herzegowina über Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Bildung, Wissenschaft, der Jugend und des Sports
1.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerrat von Bosnien und Herzegowina über Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Bildung, Wissenschaft, der Jugend und des Sports
[Abkommen in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Abkommen in bosnischer Sprachfassung siehe Anlagen]
[Abkommen in kroatischer Sprachfassung siehe Anlagen]
[Abkommen in serbischer Sprachfassung siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 12 Abs. 1 des Abkommens wurden am 18. September 2017 bzw. 10. Dezember 2018 abgegeben; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 12 Abs. 1 mit 1. Jänner 2019 in Kraft getreten.
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Kurz
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