231. Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen
Nach Mitteilungen der Regierungen des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten haben folgende weitere Staaten das Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen (BGBl. Nr. 432/1975, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 67/2018) ratifiziert beziehungsweise sind ihm beigetreten:
Staaten: | Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde: | |
Niue | 14. Juni 2018 | |
Vereinigte Republik Tansania | 14. August 2019 | |
Zentralafrikanische Republik | 25. September 2018 |
Bierlein
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