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BGBl III 67/2018

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

67. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen

67. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen

Nach Mitteilungen der Regierungen der Russischen Föderation, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten haben Palästina und Samoa ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen (BGBl. Nr. 432/1975, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 209/2016) am 9. Jänner 2018 bzw. 21. September 2017 hinterlegt.

Ferner werden die Kundmachungen über den Geltungsbereich BGBl. III Nr. 113/2000 und BGBl. III Nr. 97/2016 dahingehend berichtigt, dass es im jeweiligen Einleitungssatz dieser Kundmachungen statt „Russsischen Föderation“ richtig „Russischen Föderation“ zu lauten hat.

Kurz

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