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BGBl III 218/2019

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

218. Kundmachung: Geltungsbereich des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen

218. Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend den Geltungsbereich des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Nigeria am 2. Dezember 2019 eine Erklärung gemäß Art. 287 des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (BGBl. Nr. 885/1995, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 142/2019) abgegeben11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XXI.6]..

Bierlein

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