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BGBl III 200/2019

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

200. Kundmachung: Geltungsbereich der in Kopenhagen beschlossenen Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen

200. Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend den Geltungsbereich der in Kopenhagen beschlossenen Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat das Vereinigte Königreich am 5. August 2014 die Ausdehnung der Anwendung der in Kopenhagen beschlossenen Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen (BGBl. Nr. 640/1996, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 48/2013), auf Gibraltar notifiziert.

Spanien hat am 17. April 2015 gegenüber dem Generalsekretär der Vereinten Nationen eine Mitteilung bezüglich dieser Note des Vereinigten Königreichs abgegeben11 Der Wortlaut der Mitteilung ist in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XXVII.2.c]..

Bierlein

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