199. Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend den Geltungsbereich der in London beschlossenen Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen
Spanien hat am 17. April 2015 gegenüber dem Generalsekretär der Vereinten Nationen als Depositär der in London beschlossenen Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen (BGBl. Nr. 206/1993, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 47/2013), eine Mitteilung bezüglich der vom Vereinigten Königreich1 anlässlich der Ratifikation der Änderung erklärten territorialen Anwendbarkeit auf Gibraltar abgegeben2.
Bierlein
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