191. Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens von Paris
Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat die Russische Föderation1 am 7. Oktober 2019 ihre Annahmeurkunde zum Übereinkommen von Paris (BGBl. III Nr. 197/2016, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 159/2019) hinterlegt und anlässlich dessen eine Erklärung abgegeben.
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zufolge haben die Vereinigten Staaten am 4. November 2019 ihren Rücktritt vom Übereinkommen von Paris schriftlich notifiziert. Gemäß Art. 28 Abs. 1 und 2 des Übereinkommens wird der Rücktritt mit 4. November 2020 wirksam.
Bierlein
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