156. Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M318 nach Unterabschnitt 1.5.1.1 des ADR über die Beförderung von Gasen der Klasse 2 in vom US Department of Transportation im Zusammenhang mit 1.1.4.2 zugelassenen nachfüllbaren Druckgefäßen
Die Multilaterale Vereinbarung M318 nach Unterabschnitt 1.5.1.1 des ADR über die Beförderung von Gasen der Klasse 2 in vom US Department of Transportation im Zusammenhang mit 1.1.4.2 zugelassenen nachfüllbaren Druckgefäßen (BGBl. III Nr. 90/2019, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 105/2019) wurde von Polen am 22. August 2019 und von Italien am 12. September 2019 unterzeichnet.
Bierlein
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