155. Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M315 nach Abschnitt 1.5.1 der Anlage A des ADR betreffend die Beförderung von Abfall, der mit hämorrhagisches Fieber auslösenden Viren verunreinigt ist
Die Multilaterale Vereinbarung M315 nach Abschnitt 1.5.1 der Anlage A des ADR betreffend die Beförderung von Abfall, der mit hämorrhagisches Fieber auslösenden Viren verunreinigt ist (BGBl. III Nr. 115/2019) wurde von Spanien am 8. Juli 2019 unterzeichnet.
Bierlein
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