129. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Zusammenarbeit in den Bereichen der Bildung, der Wissenschaft und der Kultur
129.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Zusammenarbeit in den Bereichen der Bildung, der Wissenschaft und der Kultur
[Abkommenstext in deutscher Sprache, siehe Anlagen]
[Abkommenstext in ukrainischer Sprache, siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 9 des Abkommens erfolgten am 6. Mai 2019 bzw. 7. August 2019; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 9 mit 1. September 2019 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 2
Bierlein
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