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BGBl III 121/2019

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

121. Kundmachung: Geltungsbereich des Protokolls von 2005 zum Protokoll zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit fester Plattformen, die sich auf dem Festlandsockel befinden

121. Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend den Geltungsbereich des Protokolls von 2005 zum Protokoll zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit fester Plattformen, die sich auf dem Festlandsockel befinden

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations-, Genehmigungs- bzw. Beitrittsurkunden zum Protokoll von 2005 zum Protokoll zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit fester Plattformen, die sich auf dem Festlandsockel befinden (BGBl. III Nr. 86/2010, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 109/2016) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung

der Ratifikations-, Genehmigungs- bzw. Beitrittsurkunde:

Belgien

2. Juli 2019

Benin

28. Juni 2018

Dänemark11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer Sprache auf der Website der IMO unter http://www.imo.org/en/About/Conventions/StatusOfConventions/Pages/Default.aspx abrufbar. (unter Ausschluss der territorialen Anwendbarkeit auf die Färöer und Grönland)

14. September 2018

Frankreich11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer Sprache auf der Website der IMO unter http://www.imo.org/en/About/Conventions/StatusOfConventions/Pages/Default.aspx abrufbar.

9. Mai 2018

Kasachstan

3. Mai 2019

Neuseeland (einschließlich Tokelau)

26. Februar 2018

Türkei

21. Juni 2019

Bierlein

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