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BGBl III 120/2019

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

120. Kundmachung: Geltungsbereich des Protokolls von 2005 zum Übereinkommen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt

120. Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend den Geltungsbereich des Protokolls von 2005 zum Übereinkommen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations-, Genehmigungs- bzw. Beitrittsurkunden zum Protokoll von 2005 zum Übereinkommen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt (BGBl. III Nr. 85/2010, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 110/2016) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung

der Ratifikations-, Genehmigungs- bzw. Beitrittsurkunde:

Belgien

2. Juli 2019

Benin

28. Juni 2018

Dänemark11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer Sprache auf der Website der IMO unter http://www.imo.org/en/About/Conventions/StatusOfConventions/Pages/Default.aspx abrufbar. Gleiches gilt für die gemäß Art. 8bis Abs. 15 des Protokolls zu benennenden Behörden. (unter Ausschluss der territorialen Anwendbarkeit auf die Färöer und Grönland)

14. September 2018

Frankreich11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer Sprache auf der Website der IMO unter http://www.imo.org/en/About/Conventions/StatusOfConventions/Pages/Default.aspx abrufbar. Gleiches gilt für die gemäß Art. 8bis Abs. 15 des Protokolls zu benennenden Behörden.

9. Mai 2018

Guyana

20. Februar 2019

Kasachstan

3. Mai 2019

Neuseeland (einschließlich Tokelau)

26. Februar 2018

Togo

6. Februar 2017

Bierlein

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