106. Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat die Republik Kongo am 19. Dezember 2018 ihre Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal (BGBl. III Nr. 180/2000, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 195/2017) hinterlegt.
Bierlein
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